Gemeinnützigkeit aberkannt - 1,1 Millionen Nachforderung Lindenberg (pem). Dem Bayernpark auf dem Lindenberger Nadenberg droht das Aus. Das Finanzamt hat dem Betrieb bei einer Außenprüfung die Gemeinnützigkeit aberkannt. Verbunden damit ist eine Steuerforderung in Höhe von 1,1 Millionen Euro. 'Wir haben Probleme die existenzbedrohend sind. Ob wir den Betrieb im Jahr 2007 voll fahren können ist fraglich', so Eckhard Steinhaeuser, Geschäftsführer der Bayernpark Feriendörfer Gmb H bei einem Besuch des Stadtrates. Mit 500 Betten und 75000 Übernachtungen im Jahr ist der 'Bayernpark' eine der wichtigsten Fremdenverkehrseinrichtungen in der Region..
Das Feriendorf auf dem Nadenberg besteht seit 45 Jahren. Angeboten werden rund 500 Betten in 108 Ferienhäuschen. Rund die Hälfte aller Übernachtungen in Lindenberg gehen auf das Konto der Einrichtung. Das Feriendorf gilt seit der Gründung als gemeinnützig. Das hat unter anderem steuerliche Vorteile. Um den Status zu erhalten, dürfen 66 Prozent der Gäste eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die liegt bei dem Vierfachen des Sozialhilfe-Regelsatzes, derzeit mehr als 3500 Euro für eine dreiköpfige Familie. Wer mehr verdient, zahlt einen Aufschlag für den Urlaub. Bei der Buchung mussten die Gäste Angaben zu ihrem Familieneinkommen machen und sie per Unterschrift schriftlich bestätigen. Für den Bayernpark war das bisher kein Problem. Bis zu einer Außenprüfung des Finanzamtes Frankfurt III im Mai des vergangenen Jahres. Sie betraf die Jahre 1999 bis 2003. Die bloße Erklärung der Gäste reiche dem Finanzamt nicht, schilderte Eckhard Steinhaeuser. Die Gesellschaft müsse die finanzielle Lage der Gäste prüfen, beispielsweise über Einkommensnachweise und Vermögensaufstellungen. Das Finanzamt beruft sich auf einen entsprechenden Anwendungserlass zur Abgabeverordnung. Verbunden damit hat das Finanzamt der Gesellschaft die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das hat weitreichende Folgen. Statt des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent muss sie 16 Prozent Umsatzsteuer abführen. Und zwar rückwirkend für die geprüften Jahre. Laut Steinhaeuser beläuft sich die Forderung des Finanzamtes auf 1,1 Millionen Euro. Mehr noch. Bisher hat die Stiftung Hilfswerk Berlin den Feriendörfern finanziell unter die Arme gegriffen. Steinhaeuser sprach von 300000 Euro im Jahr. Diese Zuwendung fällt ab sofort weg, weil eine gemeinnützige Stiftung nur einen gemeinnützigen Betrieb unterstützen darf. Die Feriendörfer haben gegen den Bescheid des Finanzamtes Widerspruch eingelegt. Der sei aber ebenso abgelehnt worden wie der Antrag auf Stundung, so Steinhaeuser. Mittlerweile habe die Gesellschaft Klage vor dem Finanzgericht in Kassel eingereicht. Bis der Fall - vermutlich durch mehrere Instanzen - entschieden ist, könnten vier Jahre vergehen, rechnet Steinhaeuser. Trotzdem habe das Finanzamt dem Wunsch der Stiftung, den Feriendörfer die vorläufige Gemeinnützigkeit zuzuerkennen, nicht entsprochen. Obwohl das laut eines Urteils des Bundesfinanzhofes möglich wäre, vorausgesetzt die betroffene Gesellschaft hat Rechtsmittel eingelegt, hilft dem Übel ab und ist in ihrer Existenz bedroht. Betroffen sind alle drei Einrichtungen der Feriendörfer Bayernpark. Neben dem Dorf auf dem Nadenberg gibt es ähnliche Einrichtungen in Grafenau und in Eisenärzt. Bis Mitte des Jahres will die Gesellschaft entscheiden ob und wie es mit ihnen weitergeht.