Dass Nazi-Kürzel wie „NS“ oder „SS“ auf Autokennzeichen verboten sind, ist ein alter Hut. Wie verhält es sich aber mit anderen Abkürzungen, die möglicherweise bedenklich sein könnten? Den Kemptener Peter Wiedemann stören Kennzeichen, die als Buchstabenkombination ein „IS“ zeigen.
Denn diese wird auch vom sogenannten Islamischen Staat, einer Terrormiliz, verwendet. Wiedemann hat sich bei der Zulassungsbehörde Kempten-Oberallgäu beschwert. Die erklärt nun, wie das mit der Kennzeichen-Vergabe genau läuft.
Eine verbindliche Regelung dafür, was auf Autokennzeichen gestattet ist und was nicht, gibt es nicht. In der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) heißt es in Paragraf 8 lediglich: „Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Samstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kempten, vom 10.03.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper