Artikel: Damit Böller und Raketen nicht ins Auge gehen

29. Dezember 2002 20:30 Uhr von Allgäuer Zeitung

Tipps der Polizei zum Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk

Kempten(az). Verrußte Wände oder ein Brandfleck in der Jacke: Das sind noch die weniger schlimmen Unfälle, die regelmäßig in den Tagen rund um den Jahreswechsel und vor allem am Silvesterabend passieren. Schlimmer sind die Verletzungen, die Menschen erleiden, die falsch mit den vermeintlich harmlosen 'Krachern' umgehen. Darum hat die Polizei auch heuer wieder eine Reihe Tipps, die helfen sollen, dass der Start ins neue Jahr reibungslos verläuft. Schon beim Kauf, erklärt Ehrfried Müller von der Polizeidirektion, gebe es wichtige Dinge zu berücksichtigen:. Üblicherweise werden an Silvester für den 'privaten' Umgang mit Feuerwerkskörpern nur die pyrotechnischen Klassen I und II Verwendung, das so genannte Kleinst- und Kleinfeuerwerk verkauft.

Auf keinen Fall in Kinderhände! 'Aber nur weil diese Feuerwerkskörper und Raketen frei verkäuflich sind, heißt das nicht, dass sie auch harmlos sind'. Dringend rät Müller, vorher unbedingt die Gebrauchsanweisung zu lesen. Auf keinen Fall gehören Böller oder Raketen in die Hände von Kindern oder Betrunkenen. Verwendet werden sollten Feuerwerkskörper zudem nur im Freien und mit ausreichend Sicherheitsabstand. Beim Einkaufen ist darauf zu achten, ob Kracher, Böller und Raketen von der Bundesanstalt für Materialprüfung zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind: 'Denn nur die sind geprüft und bei richtiger Behandlung auch sicher in der Handhabung'.

Im Ausland kaufen verboten! In diesem Zusammenhang weist Müller darauf hin, dass die Einfuhr aller pyrotechnischen Gegenstände aus dem Ausland ohne Erlaubnis verboten ist und eine Straftat darstellt: 'Vor allem richtet sich das an Personen, die im grenznahem Bereich etwa zur Tschechei wohnen und dort billige Feuerwerkskörper kaufen. Denn die entsprechen nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards'. Allerdings: Ausland ist Ausland - und so ist es auch verboten, Kracher in Bregenz zu kaufen und nach Deutschland einzuführen - selbst wenn's in beiden Ländern die gleiche Marke ist. Strafbar und noch dazu sehr gefährlich, warnt Müller, ist es, zu versuchen, eigene Feuerwerkskörper herzustellen oder gekaufte aufzuschneiden und - mit Ziel auf mehr Krach - zu bearbeiten. Wunderkerzen, Partyartikel oder Knallerbsen gehören zu den pyrotechnischen Gegenständen der Klasse I: 'Sie dürfen das ganze Jahr über auch an Personen unter 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden'. Anders sieht's mit all den Dingen aus, die sich in der Klasse II finden. Da sind die Vorschriften in Sachen Verkauf und Gebrauch strenger: Raketen, Böller oder Luftheuler dürfen nur Personen über 18 Jahre kaufen und verwenden. Abbrennen darf man diese Kracher nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Aber eines ist beiden Klassen gemeinsam: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Altersheimen haben sie nichts verloren.