Auch im Mai gibt es Gesetzesänderungen. Es gibt einen zweiten Corona-Kinderbonus uns einen Zuschlag für Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung. Außerdem gibt es neue Verordnungen für Spielzeug und Medizinprodukte.
Änderungen im Mai
- Neues Jugendschutzgesetz: Tritt am 1. Mai in Kraft. Plattformen mit mehr als 1 Million Nutzer in Deutschland sind künftig verpflichtet, ihre Dienste so vor einzustellen, dass Kinder nicht in Kostenfallen tappen können und vor der Ansprache von Fremden bewahrt werden. Auch Videospiele müssen besser gekennzeichnet werden.
- Zweiter Corona-Kinderbonus: Pro Kind bekommen Eltern einmalig 150 Euro, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen.
- Neue Richtlinien nach WhatsApp Update: Ab dem 15. Mai gibt es ein neues Update. Wer die App weiter vollumfänglich nutzen will, muss den Nutzungsrichtlinien zustimmen. Dadurch können Nachrichten an Unternehmen gesendet werden.
- Corona-Zuschlag: Einmalige Sonderzahlung von 150 Euro für Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung.
- Strengere Regeln für Energieausweise: Ab dem 1. Mai gelten für Wohnimmobilien strengere Regeln. Der Energieausweis gibt dabei Aufschluss über den energetischen Zustand. Die Regeln sind letztes Jahr durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben worden.
- EU Verordnung für Medizinprodukte: Diese gilt ab 26. Mai - u.a. sollen Medizinprodukte einheitlichen klinischen Prüfverfahren unterzogen werden, um die Patientensicherheit zu erhöhen.
- Änderungen der EU- Spielzeugrichtlinie: Ab 20. Mai gelten niedrigere Grenzwerte für Aluminium und ab dem 21. Mai für Formaldehyd in Spielzeug.
- Genauere Kennzeichnung für Autoreifen: Tritt am 1. Mai in Kraft. Dadurch soll die Auswahl energiesparender Modelle leichter fallen. Ziel der EU-Regelung ist weniger Spritverbrauch, was gut für das Klima und den Geldbeutel wäre. Optisch soll die Kennzeichnung ähnlich aussehen, wie das geläufige EU-Energielabel, das eine Farbabstufung von grün bis rot nutzt.