von carolin kober |Mindelheim/Buchloe"Selbst amerikanische Filme sind nicht so schlecht." Erbost setzte Jugendrichter Dr. Markus Veit die Hauptverhandlung wegen Raub und Körperverletzung in Mittäterschaft aus und ließ noch im Gerichtssaal einen 22-Jährigen aus Wiedergeltingen und einen 20-Jährigen aus Buchloe verhaften. Es schien so, als hätten die fünf jungen Angeklagten zwischen 18 und 22 Jahren erst im Laufe der Verhandlung begriffen, was für sie auf dem Spiel steht: schwerer Raub mit Freiheitsstrafen nicht unter drei Jahren.
Die Anklageschrift hätte tatsächlich dem Drehbuch eines Hollywoodstreifens entnommen worden sein können. Die 18-jährige Angeklagte aus Bad Wörishofen war zwei Jahre mit dem späteren Opfer zusammen. Auch nach der Trennung hatte sie noch Kontakt zu ihm, ging aber mit dem 22-jährigen Angeklagten aus Wiedergeltingen. Sie hatte diesem erzählt, dass sie ihr Ex-Freund im Februar geschlagen und gewürgt habe und bat ihn, diesem dafür eine Abreibung zu verpassen. Kurze Zeit später gab das Mädchen telefonisch einen Treffpunkt durch, wo es zur Tat kommen sollte: um Mitternacht des 1. März auf dem Gelände eines Schnellrestaurants in Mindelheim. Der 22-jährige Angeklagte war am Abend mit drei Bekannten in einer Kneipe in Buchloe unterwegs, die sich bereit erklärten, ihm zu helfen.
Um Mitternacht fuhren die Komplizen und das Opfer zum Schnellimbiss. Die 18-Jährige lockte ihren Ex-Freund aus dem Auto. Die vier Maskierten schlugen mehrfach mit Fäusten auf ihn ein. Als der Überfallene bereits am Boden lag, traten sie auf Kopf und Körper ein. Das Opfer erlitt dabei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch sowie Prellungen am ganzen Körper. Doch damit nicht genug. Die Täter verlangten von ihrem Opfer den Geldbeutel. Nachdem dieser kein Bargeld, sondern nur eine EC-Karte enthielt, nahmen sie die 18-Jährige zum Schein als Geisel, um die Geheimnummer zu erpressen. Die Schläger flohen daraufhin vom Tatort. Die 18-Jährige verständigte dann die Eltern des Opfers und den Notarzt.
Was sich im Gerichtssaal abspielte, war mindestens genauso filmreif. Nach der Anklageverlesung baten die Anwälte Staatsanwältin Andrea Schimpf sowie das Schöffengericht zu einem Gespräch. Nach 20 Minuten war dieses Vorhaben geplatzt. Hatten die Angeklagten zuvor noch miteinander gescherzt, flossen jetzt Tränen. Nach knapp 60 Minuten konnte die Verhandlung fortgesetzt werden. Die Anwälte offerierten ein Schmerzensgeld über 5000 Euro. Doch keiner der Angeklagten wollte Täter des Raubs gewesen sein. Michael Bogdahn erklärte für die 18-Jährige, dass sie zwar die Tat einräume, von dem Raub habe sie allerdings nichts gewusst. Dr. Sybille Thiel sprach für den 22-Jährigen aus Wiedergeltingen. "Die Körperverletzung in Mittäterschaft wird eingeräumt, er hat allerdings nicht mitgeprügelt.
" Und Anja Mack räumte für den 20-Jährigen aus Buchloe die gemeinschaftliche Körperverletzung ein.

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Veit unterbrach erbost, bevor die anderen beiden Verteidiger ihre Erklärungen abgeben konnten. "Ihr beiden seid die Räuber, die anderen nur Mittäter. Die wollen euch alles in die Schuhe schieben", sagte er zu den zwei übrigen Angeklagten aus Buchloe, die bereits seit der Tat in U-Haft sitzen. Der Haftbefehl wurde bis zum nächsten Verhandlungstermin am 8. Oktober aufrechterhalten. Daran konnte auch das umfängliche Geständnis von Rechtsanwalt Peter Schreiner nichts rütteln: "Mein Mandant gibt alles zu." Wegen Fluchtgefahr ließ Veit den 22-Jährigen Wiedergeltingen Wiedergeltigen und den 20-Jährigen aus Buchloe auf der Stelle verhaften. Beide sind bereits vorbestraft und stehen unter Bewährung.