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Briefwahl möglichst bald beantragen

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Briefwahl möglichst bald beantragen

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    Kempten (vog). Wer bis heute noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte umgehend zum Rathaus gehen und klären, ob er ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Denn wie der Bayerische Gemeindetag mitteilt, dürfen an der Bundestagswahl nur diejenigen teilnehmen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Jede Gemeinde trägt von sich aus in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten ein, die am 35. Tag vor der Wahl bei ihr mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Wählerverzeichnisse liegen noch bis zum 6. September in den Rathäusern aus. Wer das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann Einspruch einlegen.

    Wer am Wahltag während der Öffnungszeit sein Wahllokal aus wichtigem Grund nicht aufsuchen kann - sei es aus beruflichen Gründen, wegen Krankheit oder hohen Alters - sollte möglichst bald einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen bei seiner Kommune beantragen. Dies ist bis Freitag, 20. September, 18 Uhr, möglich. Nur wer - nachweislich - am Wahltag erkrankt oder unzumutbare Schwierigkeiten hat, zum Wahllokal zu kommen, kann dies noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr veranlassen. Wer sich den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen von der Gemeinde kostenlos zuschicken hat lassen oder ihn im Rathaus abgeholt hat, sollte den Wahlbrief persönlich bei der Gemeinde abgeben oder spätestens am Donnerstag, 19. September, per Post abschicken. Schließlich muss dieser wie alle anderen Stimmzettel der Kommune bis spätestens 22. September, 18 Uhr, vorliegen. Später eingehende Stimmen sind ungültig.

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