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Bezirksgericht Bregenz

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Bezirksgericht Bregenz

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    Ein Faustschlag vor dem Aufzug Westallgäuer zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt Bregenz/Westallgäu (enz.). Vor dem Bezirksgericht Bregenz sollte sich ein im Westallgäu wohnender Mann wegen Körperverletzung und fehlenden Unterhaltszahlungen verantworten. Zum angesetzten Termin ließ er sich nicht blicken, was Richter Dr. Heinz Breckling nicht hinderte, den 25-Jährigen zu einem Monat Gefängnis zu verurteilen. Die Strafe wandelte er in eine dreijährige Bewährungsstrafe um. Die Vorladung zur Verhandlung müsse der Beschuldigte erhalten haben, konstatierte der Richter und verwies auf die bestätigende Unterschrift eines internationalen Rückscheins. Dem in Abwesenheit Verurteilten wurde zur Last gelegt, dass er dem in Lauterach wohnhaften Vater seiner langjährigen Lebensgefährtin einen Faustschlag ins Gesicht versetzt habe. Und zwar vor dem Fahrstuhl in einem Bregenzer Miethaus, wo die 23-jährige Ex-Partnerin mit dem gemeinsamen Kind lebt.

    Wie vor Gericht verlautete, hatte die Frau ihrem Vater anvertraut, dass sie sich aus Angst vor dem Verflossenen nicht mehr nach Hause traue. Daraufhin eilte der Vater in das betreffende Miethaus, wo es vor dem Fahrstuhl zu einem heftigen Wortwechsel mit dem Betreffenden und schließlich zum Faustschlag kam. Er sei von dem Vater seiner ehemaligen Freundin übel beschimpft und mit zwei Ohrfeigen bedacht worden, erklärte der 25-Jährige bei der späteren Vernehmung durch die Gendarmerie. 'Danach sind mir die Nerven durchgegangen', gab er dort zu Protokoll. Richter Breckling verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass dem Beschuldigten am Folgetag des Vorfalls ein Betretungsverbot für das Miethaus ausgesprochen wurde. Im übrigen sei der Grobian bereits wegen versuchter leichter Körperverletzung und wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zu Geldstrafen verurteilt worden. Die zweite Anklage bezog sich auf Unterhaltspflichtverletzung. Seit dem damaligen Vorfall habe der Beschuldigte nicht mehr für das gemeinsame Kind gezahlt. Inzwischen belaufe sich der Anspruch auf 4011 Euro. Diesbezüglich verwies Richter Breckling auf ein an die Adresse im Westallgäu gesandtes Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, worin dem hartnäckigen Schuldner mitgeteilt worden sei, 'dass wir notfalls über das Jugendamt Lindau Zwangsmaßnahmen einleiten werden'. Die Bewährungszeit der einmonatigen Haftstrafe beläuft sich auf drei Jahre.

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