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Bezeichnung Obst vom Bodensee kann nicht als Marke geschützt werden

München/Kressbronn

Bezeichnung Obst vom Bodensee kann nicht als Marke geschützt werden

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    Bezeichnung Obst vom Bodensee kann nicht als Marke geschützt werden
    Bezeichnung Obst vom Bodensee kann nicht als Marke geschützt werden Foto: Bernhard Weizenegger

    'Obst vom Bodensee” - diese Bezeichnung kann nicht als Marke geschützt werden. Das hat heute das Münchner Landgericht entschieden. Ein Landwirt aus Kressbronn war wegen Etikettenschwindels von der Marketing- und Vetriebsgesellschaft Obst vom Bodensee auf 100.000 Euro verklagt worden. Der Landwirt hatte auf seine Obstetiketten 'Obst vom Bodensee' gedruckt, obwohl er nicht der Marketinggesellschaft angehört.

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