Kaufbeuren | bbm | "Der Angeklagte mag es durchaus gewesen sein - aber die Beweise sind zu dünn ." Zu diesem Schluss kam das Schöffengericht nach zwei Verhandlungsterminen und sprach den Angeklagten frei. Dem 42-jährigen Ostallgäuer waren ein massiver sexueller Übergriff samt übler Beleidigungen sowie eine Tätlichkeit gegen seine Noch-Ehefrau vorgeworfen worden. Die Frau hatte ihn im Sommer 2007 angezeigt und bei der Polizei sowie vor dem Ermittlungsrichter detaillierte Angaben gemacht. In einem ersten Verhandlungstermin im März dieses Jahres hatte sie sich dann aber auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als nahe Angehörige berufen.
Schon damals hatte der Vorsitzende Richter Zweifel gehabt, ob die Beweislage ohne die Aussage der Ehefrau für eine Verurteilung ausreichen würde. Das Schöffengericht hatte sich schließlich vertagt und zum jetzigen Verhandlungstermin den Stiefsohn des Angeklagten sowie eine Nachbarin der Familie als Zeugen geladen. Der junge Mann, der zur angeklagten Körperverletzung aussagen sollte, erinnerte sich zwar an diverse, heftige Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter. Zum konkreten Vorfall konnte er aber keine genauen Angaben machen.
Auch im Haupt-Anklagepunkt reichte die Beweislage letztlich nicht für eine Verurteilung. Zwar schilderte eine Nachbarin, dass die Noch-Ehefrau des Angeklagten im Sommer vergangenen Jahres "total aufgelöst" zu ihr gekommen sei und geschildert habe, dass ihr Mann ihr am Vorabend mit obszönen Fragen zugesetzt und dann massiv in den Intimbereich gegriffen habe. Der Staatsanwalt wollte allerdings auf eine Zeugenaussage hin, die allein vom Hörensagen stammte, keine Verurteilung beantragen und plädierte auf Freispruch. So sah es auch das Schöffengericht.