Sechs Wochen noch, dann beginnt sie wieder, die fünfte Kemptener Jahreszeit: die Allgäuer Festwoche. So mancher Führerscheinbesitzer dürfte allerdings mit gemischten Gefühlen an die abendliche Gaudi vor einem Jahr zurückdenken. Denn etliche, die damals zu tief ins Glas geschaut hatten, bekamen es hinterher mit der Führerscheinstelle zu tun. Nicht etwa, weil sie betrunken gefahren wären. Sondern, weil die Polizei verpflichtet ist, auch extrem alkoholisierte Fußgänger an die Behörde zu melden. Diese, so sagt Leiter Max Kraile, kann zum Beispiel eine medizinische Untersuchung fordern. Allein diese kostet bereits bis zu 350 Euro. Wer dann noch die so genannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) machen muss, muss noch tiefer in die Tasche greifen.
Wieso aber erfährt die Führerscheinstelle davon, wenn Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, dem Alkohol zu sehr zusprechen? Weil man laut Kraile für den Führerschein laut Gesetz "körperlich oder geistig geeignet" sein muss. In einem Musterkatalog seien Ausschlusskriterien für die Fahrerlaubnis festgelegt - zum Beispiel Drogen- oder Alkoholabhängigkeit. Bei Promillewerten etwa um die zwei Promille ("die wird man nur bei entsprechender Gewöhnung erreichen") sehe die Führerscheinstelle genauer hin. Ein Mediziner überprüfe das Konsumverhalten. Auch heuer will die Polizei besonderes Augenmerk auf die Festwoche legen. In welchen Fällen die Führerscheinstelle benachrichtigt wird, dafür nennt Polizeisprecher Alexander Resch Beispiele:
Betrunkene Fußgänger/Erwachsene: Bitterlich hatte ein 19-Jähriger geweint, der mit 1,8 Promille Alkohol auf der Festwoche in die Jugendschutzkontrolle geraten war. Nicht etwa, weil ihm etwas fehlte, sondern wegen der Mitteilung an die Führerscheinstelle und die zu erwartenden Konsequenzen.
Ausnüchterungszellen: Vier Einzelzellen und eine Sammelzelle gibt es im Keller der Polizei. Etwa 300 bis 500 Menschen landen dort jedes Jahr. Sie alle können davon ausgehen, dass die Führerscheinstelle vom Aufenthalt in der Zelle erfährt.
Alkohol und Gewalt/Straftaten: Wer sich unter Alkoholeinfluss prügelt, muss damit rechnen, dass die Führerscheinstelle informiert wird. Man gehe davon aus, dass aggressives Verhalten auch im Straßenverkehr zutage treten könnte. Die Führerscheinstelle bekommt auch andere Taten im Zusammenhang mit Alkohol gemeldet - etwa Diebstähle.
Alkohol und Fahrrad: Dass Autofahrten unter starkem Alkoholeinfluss tabu sind, wissen die meisten. Doch auch fürs Fahrrad gelten Promillegrenzen. Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahrunfähig - wer da noch Rad fährt, kassiert eine Strafe.
Betrunkene Jugendliche: Knapp 60 sturzbetrunkene Jugendliche mussten letztes Jahr im Klinikum behandelt werden. So auch ein 16-Jähriger, der kürzlich mit über zwei Promille stürzte und sich wie berichtet verletzte. Auch in solchen Fällen informiert die Polizei die Führerscheinstelle. Diese dürfe Daten speichern - wollen die Jugendlichen dann irgendwann den Führerschein machen, kann die Behörde die Eignung dafür anzweifeln und weitere Untersuchungen verlangen.