Kaufbeuren/Buchloe | bbm | Es war ein Freispruch nach dem Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Zwar deutete in einem Betrugsverfahren vor dem Kaufbeurer Amtsgericht einiges auf eine Schuld des Angeklagten hin. Letztlich konnte dem 32-Jährigen aus dem Raum Augsburg aber nicht nachgewiesen werden, dass er im Jahr 2006 nach der Übernahme eines Buchloer Gewerbebetriebs in betrügerischer Absicht Zahlungen schuldig geblieben war.
Rechnungen nicht beglichen
Zwar stand fest, dass seinerzeit sowohl Pachtzahlungen in Höhe von insgesamt fast 20000 Euro als auch Lieferanten-Rechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro nicht beglichen worden waren.
Betroffene wussten Bescheid
Laut Darstellung des Angeklagten, der im Jahr 2005 den Offenbarungseid geleistet hatte und nach Einschätzung des Richters "arm wie eine Kirchenmaus" war, wussten die Betroffenen aber mehrheitlich um seine finanzielle Situation. In diesem Fall hätte der junge Mann sie nicht vorsätzlich über seine Zahlungsunfähigkeit im Unklaren gelassen - womit das entscheidende Betrugskriterium gefehlt hätte.

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Angeklagter sagte zu Freundin: "Ja mei, dann war ich’s halt" und "Haha, jetzt bringe ich dich um!"
Die Zeugen hingegen hatten mehrheitlich das Gegenteil behauptet. Ihre Aussagen waren aber für den Staatsanwalt und den Richter nicht so überzeugend, als dass darauf ein Schuldspruch hätte gestützt werden können.
Lediglich Geschäftsführer
Unklarheit bestand auch über den Status des Angeklagten im Betrieb. Der 32-Jährige versicherte, er sei damals nicht der Pächter gewesen, sondern lediglich der Geschäftsführer. Tatsächlich gab es im vorliegenden Fall, wie es der Verteidiger formulierte, "stapelweise Pacht-Verträge" mit den verschiedensten personellen Konstellationen.
Vom Vater rausgeworfen
Den Anfang machte eine Vereinbarung, laut der der Angeklagte mit seiner damaligen Freundin den Betrieb im Frühjahr 2006 übernehmen wollte.
Als der Vater der jungen Frau herausfand, dass der Angeklagte bereits den Offenbarungseid abgelegt hatte und wegen Betrugs vorbestraft war, warf er ihn aus dem Betrieb. Wenig später wollte dann offenbar die geschiedene Frau des Mannes mit dem Angeklagten und ihrer Tochter das Unternehmen betreiben.
Auch hierbei kam es jedoch zu Unstimmigkeiten, die mit einem erneuten Rauswurf des jungen Mannes endeten. Noch im selben Monat überlegte es sich der Verpächter anders und wollte nun doch an den Angeklagten und dessen neue Freundin verpachten.
Nachdem der Betrieb offenbar einige Monate gut lief, kam es ab dem Sommer 2006 zu Problemen, die der Angeklagte jetzt auch auf das Betreiben der Mutter seiner früheren Freundin zurückführte. Diese habe beim Verpächter und bei Lieferanten Stimmung gegen ihn gemacht, sodass es schließlich zum endgültigen beruflichen Aus gekommen sei.
Diverse Auseinandersetzungen
Aus den Ausführungen des Verteidigers ging hervor, dass sich die Parteien in diversen Straf- und Zivilprozessen auseinandersetzen.