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Bestattung von Haustieren im Oberallgäu: Was verboten ist und was erlaubt

Regelung

Bestattung von Haustieren im Oberallgäu: Was verboten ist und was erlaubt

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    Bestattung von Haustieren im Oberallgäu: Was verboten ist und was erlaubt
    Bestattung von Haustieren im Oberallgäu: Was verboten ist und was erlaubt Foto: Werner Beck

    9 bis 16 Jahre wird im Durchschnitt ein Hund alt, Katzen können sogar noch länger leben. Wer eine so lange Zeit mit einem Haustier verbringt, dem wachsen Bello, Mitzi und Co. natürlich ans Herz.

    Zuständig für die Beseitigung toter Haustiere in Kempten und dem Oberallgäu ist das Veterinäramt, das beim Landratsamt in Sonthofen angesiedelt ist. Laut Sprecherin Brigitte Klöpf gibt es für die Beseitigung von toten Kleintieren keine eigene Verordnung: 'Da gehen wir einen ganz praktischen Weg', sagt sie.

    Das bedeutet für Kempten und das Oberallgäu: Kleintiere wie Hunde, Hauskatzen, Hasen, Meerschweinchen, Hamster, Mäuse, Vögel oder Fische dürfen im eigenen Garten begraben werden. 'Allerdings', schränkt Klöpf ein, 'darf das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.'

    In Deutschland ist fast alles geregelt. Nur: Was ist erlaubt, was verboten? Die Allgäuer Zeitung greift einzelne Fälle in dieser Serie auf und fragt nach. Wenn Sie selbst ein interessantes Beispiel kennen, schreiben Sie eine Mail an: redaktion.lokales@azv.de

    Was man bei der Bestattung von Tieren noch beachten sollte und ob es erlaubt ist, sein Haustier im Wald zu beerdigen, erfahren Sie in der Allgäuer Zeitung (Kempten) vom 10.11.2014 (Seite 29). Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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