Von Barbara Hell, Sonthofen - Weil er sich durch eine Körperdurchsuchung nach Drogen 1996 in Immenstadt ungerecht behandelt fühlte und danach in einem Lied beschrieb, wie ihn angeblich eine Polizistin sexuell genötigt habe, wurde der Liedermacher Hans Söllner zum zweiten Mal verurteilt. Wegen Beleidigung soll er laut Amtsgericht Sonthofen 160 Tagessätze zu 210 Euro bezahlen, also insgesamt 33600 Euro. Bereits 2001 wurde der 47-Jährige aus Bad Reichenhall zu einer Geldstrafe von 75000 Mark und in einem Zivilverfahren zu 15000 Mark Schmerzensgeld für die beleidigte Polizistin verurteilt, bestätigt vom Obersten Landesgericht München. Dennoch sang Söllner den Song mit dem Titel 'Nennen wir sie Irmgard' auf Konzerten immer wieder. Polizeibeamte schnitten Aufführungen in Immenstadt am 4. März und in München am 11. April 2002 mit, worauf Strafanzeigen unter anderem des Polizeipräsidiums Schwaben und der Polizeibeamtin folgten.
Wegen weiterer Auftritte mit dem Lied laufen gegen Söllner derzeit noch zwei Strafanzeigen. Vor dem Amtsgericht Sonthofen betonte der Liedermacher, der viele Jahre lang auch wegen seines gerichtlichen Feldzugs für die Legalisierung von Marihuana Schlagzeilen machte, dass er mit der im Lied als 'Claudia' bezeichneten Polizistin nicht jene Polizeibeamtin aus der Immenstädter Kontroll-Crew gemeint habe, die den gleichen Vornamen hat. Vielmehr habe er den Polizeiapparat an sich anprangern wollen. Dem Staatsanwalt und der Polizei warf Söllner vor, 'mich kaputt machen zu wollen und seit 15 Jahren zu verfolgen'. Richter Bernd Magiera folgte der Argumentation von Staatsanwalt und Rechtsanwalt der Polizeibeamtin als Nebenklägerin: Selbst wenn Söllner subjektiv nicht eine bestimmte Person gemeint habe, so sei objektiv durch die Beschreibung der näheren Einzelheiten im Lied für unbefangene Dritte doch klar, dass die acht Polizisten des Kontrolleinsatzes 1996 diffamiert werden sollten. Der Song unterstelle einer Beamtin namens Claudia 'sexuellen Missbrauch zu Lasten Söllners', womit eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt werde. Dies sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt und erreiche die Grenzen der Schmähkritik. Söllner erklärte, dass er Einspruch einlegen werde. Auch das Lied werde er weiter singen, womöglich mit geändertem Vornamen: 'So lange die mich nicht in Ruhe lassen, lasse ich sie auch nicht in Ruhe.'