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Beim Sex heimlich gefilmt

Kempten

Beim Sex heimlich gefilmt

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    Beim Sex heimlich gefilmt
    Beim Sex heimlich gefilmt Foto: thomas gretler

    Über ein soziales Netzwerk im Internet lernten sich der Hartz-IV-Empfänger und die Raumpflegerin kennen. Aus der Online-Beziehung wurde mehr, die beiden wurden ein Paar - für rund drei Monate. Zu kriseln begann es, als der 42-Jährige sich und seine Freundin beim Sex filmte. Und das, ohne dass die junge Frau damit einverstanden war.

    Als sie dann in seiner Wohnung noch einen Strafbefehl fand, in dem es um ähnliche Dinge ging, machte sie Schluss und zeigte ihren Exfreund an. Dieser fand sich deshalb auf der Anklagebank des Amtsgerichts wieder. Wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" und wegen Beleidigung. Bevor Richter Hans-Peter Schlosser die junge Frau als Zeugin vernahm, ließ er dem 42-Jährigen, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, noch "eine kostenlose Rechtsberatung" angedeihen: Ein Geständnis würde sich - genauso wie der Umstand, dass er seiner Exfreundin dann eine unangenehme Aussage zu intimen Details ersparen würde - strafmildernd auswirken. Andererseits dürfe der Angeklagte ruhig lügen, um besser dazustehen: "Das darf sich dann nicht strafschärfend auswirken."

    Letztere Lösung erschien dem Angeklagten offensichtlich als das probatere Mittel: Er habe vorgehabt, sich und seine Freundin beim Geschlechtsverkehr mit der Digitalkamera aufzunehmen und ihr das auch gesagt, meinte der Mann. Als seine Freundin betont habe, dass sie diese Aufnahmen nicht möchte, habe er die Kamera nicht angeschaltet.

    Diese sei übrigens ganz offen und nicht wie in der Anklage beschrieben mit einem Handtuch verdeckt im Schrank gestanden. "Außerdem habe ich ihr ja hinterher angeboten, sich davon zu überzeugen, dass gar keine Bilder darauf sind", erklärte der 42-Jährige.

    Seine Exfreundin schilderte die Situation anders. Erst am Morgen danach habe sie die Kamera entdeckt und ihren Freund zur Rede gestellt. Dieser wiederum habe eingeräumt, Aufnahmen gemacht zu haben und ihr versichert, dass er die Bilder löschen werde. "Ich habe ihm geglaubt", meinte die junge Frau. Dann jedoch habe sie in der Wohnung des Mannes einen Strafbefehl entdeckt. Darin war zu lesen, dass ihr Freund in einem Schwimmbad eine Frau beim Umziehen fotografiert hatte - unter der Kabinentür hindurch. Die junge Frau machte Schluss.

    Als sie von ihrem Exfreund dann eine E-Mail randvoll mit Beleidigungen erhielt, reichte es ihr endgültig und sie ging zur Polizei.

    "Einschlägigst" vorbestraft

    Sowohl Richter Schlosser als auch die Staatsanwältin glaubten der Zeugin. Zumal die Vorstrafenliste des Angeklagten sich laut Staatsanwältin "einschlägigst" liest: Neben der Angelegenheit im Schwimmbad finden sich Einträge wegen exhibitionistischer Handlungen und wegen Beleidigung.

    Doch während die Anklägerin mit Blick auf die Vorstrafen eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung forderte, sprach sich der Richter schließlich für eine Bewährungsstrafe gleicher Dauer aus. Zudem muss der 42-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Und Schlosser gab ihm den Tipp, sich doch "ein gewisses Problembewusstsein" zuzulegen: "Was Sie gemacht haben, das geht einfach nicht.

    Und wenn Sie es jetzt nicht kapieren, müssen S halt ins Gefängnis."

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