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Artikel: Beim "Freiverzehr" gibt es für wenig Geld viel Alkohol

18. November 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Trend Landratsamt kritisiert Werbestrategie von Kneipen und Discos

Allgäul feß lLange haben sie die Schlagzeilen beherrscht: die sogenannten Flatrate-Partys, auf denen äußerst günstig in großen Mengen alkoholische Getränke angeboten wurden. Vor allem junge Leute haben sich dabei auch im Allgäu immer wieder exzessiv betrunken - in Einzelfällen sogar bis ins Koma gesoffen. Ein Aufschrei gerade von besorgten Eltern führte zur weitgehenden Eindämmung solcher Partys. Doch nun machen andere Angebote Behörden hellhörig.

Behörden-Vertreter sind in letzter Zeit auf Angebote von Kneipen und Diskotheken aufmerksam geworden, die mit "Freiverzehr" in unterschiedlicher Höhe werben. "Zahle 15 Euro Eintritt und du bekommst dafür 45 Euro Freiverzehr." So ähnlich lauten etwa Angebote einer Unterallgäuer Diskothek. Ein Dorn im Auge ist dies Ulrike Klotz, der Abteilungsleiterin für öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Landratsamt Unterallgäu.

"Der Gast kann den Gutschein rein in alkoholische Getränke umsetzen - es liegt in der Verantwortung von jedem Einzelnen", so Klotz. Laufend untersucht sie Werbekonzepte und Angebote von Kneipen und Discos. "Das Problem ist, dass mit Freiverzehr ein neutraler Begriff verwendet wird", sagt Klotz. Deshalb seien ihr und ihrer Behörde in diesem Fall die Hände gebunden.

Denn im Gegensatz zu Angeboten für Flatrate-Partys werden beim Freiverzehr nicht konkret alkoholische Getränke beworben, sondern es dem Gast freigestellt, was er konsumiert. "Wir stellen fest, dass Betreiber und Wirte immer findiger werden, was die Formulierungen ihrer Angebote angeht", so Kotz. Wer Freiverzehr schreibe, fordere ja nicht zum übermäßigen Alkohol trinken auf.

Ähnlich argumentieren auch Discobetreiber und Wirte selbst: Sie wollten - losgelöst vom Alkohol - ganz allgemein günstige Angebote für junge Menschen bieten. Und für was die Gäste ihren Freiverzehr dann einsetzen, sei ihnen selbst überlassen. Sie können damit zum Beispiel auch Freunde einladen, etwas essen - oder eben auch alkoholfreie Getränke bestellen. "Wir können nur einschreiten, wenn damit geworben wird, dass Alkohol kostenlos oder sehr günstig abgegeben wird", sagt Ulrike Klotz von Landratsamt.

Was nun "sehr günstig" ist, müssen die Behörden selbst festlegen. Klare Richtlinien gebe es nicht, so Michael Foit, Leiter des Memminger Ordnungsamtes. "Wir reagieren dann, wenn die Getränke unter dem Einkaufspreis abgegeben werden oder alkoholfreie Getränke im Vergleich teurer sind." Zum Beispiel wurde in einer Disco mit dem Angebot "ein halber Liter Schnaps und ein Liter alkoholfreies Beigetränk für 25 Euro" geworben.

Betrunkene Jugendliche

Reagieren muss weiterhin auch die Polizei: In Memmingen griffen Beamte jüngst bei einer Kontrolle in einer Gaststätte eine 17-Jährige mit über einem Promille Alkohol im Blut auf. Aus einer Diskothek im Unterallgäu soll ein betrunkener junger Mann geworfen und hilflos vor dem Tanzlokal sitzen gelassen worden sein.

Der Betreiber weist diesen Vorwurf zurück. Jugendliche und Alkohol - "das Problem ist noch nicht vom Tisch", so Christian Owsinski, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.