Sonthofen (az).
Ein 39-Jähriger Oberallgäuer hat beim urbayerischen Männerbrauch des Fingerhakelns gleich zweimal den Kürzen gezogen: Erst brach ihm sein Kontrahent, ein 45-jähriger Norddeutscher, den Mittelfinger und nun wurde seine Klage wegen Körperverletzung vor dem Sonthofener Amtsgericht abgewiesen. Unter reichlichem Alkoholeinfluss waren die beiden Männer in einem Sonthofener Lokal aneinander geraten und versuchten ihren Streit mit dem Fingerhakeln auszutragen Das Verfahren wird eingestellt, sobald der 45-Jährige eine symbolische Wiedergutmachung von 100 Euro an den verletzten Oberallgäuer gezahlt hat.