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Beim Feuerwerk auf Regeln achten

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Beim Feuerwerk auf Regeln achten

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    Marktoberdorf/Ostallgäu (ram). - Nicht überall darf in der Silvesternacht das neue Jahr mit Krachern und Feuerwerk begrüßt werden. In mehreren Orten im Landkreis ordneten die Behörden Verbote für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände an. Die Polizei verweist zudem auf eine Neuregelung im Waffengesetz: Schreckschusspistolen dürfen nur mit dem so genannten 'Kleinen Waffenschein' mitgeführt werden, der aber noch nicht zum Abfeuern der Waffe in der Öffentlichkeit berechtigt. Nach einer Anordnung der Stadt Marktoberdorf dürfen an Silvester und Neujahr im gesamten Bereich des Schlossgebäudes und auf der Kreuzung der B 16 (Rauh-Kreuzung) keine Kracher und Raketen ab Gefahrenklasse II gezündet werden. Wolfgang Wieder vom Ordnungsamt weist darauf hin, dass 'aus gegebenem Anlass' auch der gesamte verkehrsberuhigte Bereich der Fußgängerzone (Stadtplatz) einschließlich Marktplatz in die Verbotszone einbezogen sind.

    Verbot rund um Altenheime Das Ballern ist laut Bürgermeister Herbert Schmid in Obergünzburg beim Pfarrstadel am Heimatmuseum nicht zulässig. Das Verbot wurde erstmals für die Millenniums-Nacht 2000 ausgesprochen und habe sich bewährt, so Schmid. Daher sei es auch an diesem Jahreswechsel zu beachten. Das Landratsamt Ostallgäu informiert in diesem Zusammenhang, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten ist. Die Gemeinden Stötten und Rettenbach erließen Anordnungen, dass im gesamten bebauten Gemeindebereich ebenfalls keine Kracher und Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Diesbezügliche Ordnungswidrigkeiten würden mit einer Geldbuße geahndet, so Stöttens Bürgermeister Joachim Ernst.

    Nur auf Privatgrund zulässig Der Erwerb und Besitz von Gas- und Alarmwaffen mit einem 'PTB-Zeichen' blieb auch mit dem neuen, seit April gültigen Waffengesetz erlaubnisfrei. Jedoch bedarf jetzt das Führen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit einer Erlaubnis der Waffenbehörde. Der 'Kleine Waffenschein' berechtigt dann zwar zum Mitführen der Schreckschusswaffe, nicht aber zum Schießen. Laut Mitteilung des Landratsamts darf in der Öffentlichkeit auch mit dem 'Kleinen Waffenschein' nicht ge- und nichts verschossen werden. Erlaubnisfrei ist das Schießen nur im eigenen so genannten 'befriedeten Besitztum' - also auf eigenem Privatgrund.

    Polizei kontrolliert Im Landkreis Ostallgäu wurden bisher rund 200 'Kleine Waffenscheine' ausgestellt. Nach Auskunft des Leiters der Polizeiinspektion Marktoberdorf, Gerhard Kreis, würden die Beamten ihr Augenmerk besonders auf das Stadtgebiet Marktoberdorfs richten. Wer also das neue Jahr nicht gleich mit Ärger beginnen will, sollte diese neuen Gesetzesregelungen, beziehungsweise die kommunalen Anordnungen zum Brandschutz beachten, meint der Polizeichef.

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