Artikel: bei Martin Pflaum von der Regierung von Schwaben

8. Januar 2003 22:29 Uhr von Allgäuer Zeitung

'Auch Gemeinderat kann Beschlüsse zur Entscheidung stellen'

Sonthofen/Augsburg (ell). - Außergewöhnlich ist die Konstellation, dass Bürger sowohl über ein Bürger- als auch über ein Gemeinderatsbegehren abstimmen. Genau das aber werden die Einwohner von Rettenberg (Oberallgäu) am Sonntag tun, wenn es um die Frage geht, ob sich die Gemeinde am Bau eines Alpinen Trainingszentrums Allgäu am Grünten mit höchstens 280000 Euro beteiligt. Zu den Rechtsgrundlagen befragten wir Martin Pflaum, Pressesprecher der Regierung von Schwaben. Was ist der Unterschied zwischen einem Bürgerbegehren und einem Gemeinderatsbegehren? Pflaum: Um ein Bürgerbegehren handelt es sich, wenn in Gemeinden mit bis zu 10000 Einwohnern zehn Prozent der Gemeindebürger mit ihrer Unterschrift einen Bürgerentscheid über 'Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde' beantragen. Aber auch der Gemeinderat hat die Möglichkeit, einen seiner Beschlüsse den Bürgern zur Entscheidung zu stellen.

Auch dann muss es um eine 'Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises' gehen. Das kann zeitgleich zu einem Bürgerbegehren geschehen, muss aber nicht. Warum gibt es eine Stichfrage, wenn über zwei gegensätzliche Entscheide abgestimmt wird? Pflaum: Eine entscheidende Stichfrage ist notwendig, wenn an einem Tag zwei oder mehr Bürgerentscheide anstehen. Es ist ja möglich, dass es ein Patt gibt oder beide Bürgerentscheide eine Mehrheit bekommen. Wenn also eine nicht miteinander vereinbare Entscheidung rauskommt, gibt die Stichfrage den Ausschlag. Bei ihr müssen sich die Stimmberechtigten eindeutig festlegen, was sie wollen. Wie oft kommt es vor, dass ein Gemeinderat über einen Beschluss die Meinung der Bürger einholt? Pflaum: Bürgerbegehren sind mittlerweile geläufig, wir führen aber keine Statistik. Dass Gemeinderäte ihre Beschlüsse zur Abstimmung stellen, ist sicher seltener.