Bei Erdbestattungen stellt sich auf den heimischen Friedhöfen die Frage nicht, was später mit Zahngold, Herzschrittmachern oder Kniegelenken aus Titanstahl geschieht. Wird ein Grab nach einer Liegezeit von 20 oder 30 Jahren aufgelöst, verbleiben dennoch grundsätzlich sämtliche Überreste in der Friedhofserde. Dies haben übereinstimmend Vertreter des städtischen Friedhofs Kempten, der Stadt Sonthofen sowie des kirchlichen Friedhofs in Dietmannsried versichert. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft dem Betreiber des Kemptener Krematoriums Steuerhinterziehung vor – in so großem Umfang, dass nach Worten von Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai auf einen Anklageantrag wegen Störung der Totenruhe verzichtet wurde. Bei einer möglichen Verurteilung würde der Strafrahmen dieses Vorwurfs im Vergleich zum Hauptvorwurf nicht wirklich ins Gewicht fallen, sagt er. Das Krematorium hatte nach der Einäscherung von Toten Zahngold, Herzschrittmacher und künstliche Gelenke aus der Asche ausgesondert und nach Holland verkauft.
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