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Bei Austragshäusern gewisser Spielraum

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Bei Austragshäusern gewisser Spielraum

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    Unterschiedliche Genehmigungspraxis der Landratsämter. Von Renate Meier Kempten Eine Klage des Bund Naturschutz und einen Rüffel der Regierung von Schwaben fing sich der Lindauer Landrat Dr. Manfred Bernhardt wegen der Genehmigung von zwei Austragshäusern in Röthenbach ein. Obwohl es für das Bauen im Außenbereich zahlreiche Vorschriften gibt, bleibt den Genehmigungsbehörden ein gewisser Spielraum. Die Landkreise Oberallgäu und Lindau beurteilen daher jeden Einzelfall individuell. Das Ostallgäu hat sich Richtlinien gegeben, die streng eingehalten werden, und im Unterallgäu siedeln zwar inzwischen auch viele Landwirte aus, Austragshäuser sind dort derzeit aber noch kaum Thema.

    In einer Bekanntmachung des Landwirtschafts-, Umwelt- und Innenministeriums in Bayern finden sich klare Vorgaben für Bauernhöfe im Außenbereich. Doch längst wollen nicht nur die Eltern, die ihren Hof an die nächste Generation übergeben, Häuser bauen, wie das Beispiel aus Röthenbach zeigt. Dort entstand zunächst ein Doppelhaus als Austragshaus und dann nochmal ein Haus für mithelfende Familienangehörige. Dagegen legte der Bund Naturschutz Beschwerde bei der Regierung ein und die gab ihm Recht: Die Baugenehmigung für das zweite Haus sei rechtswidrig.

    Bernhardt sieht das anders: 'Wenn wir die Landwirtschaft erhalten wollen, müssen wir auch was dafür tun.' Es sei lachhaft, wenn eines der erwachsenen Kinder den Familienhof verlassen müsse, weil dort kein Wohnraum bereit gestellt werden kann. Um das Sterben eines Bauernhofes zu verhindern, müsse man eben auch mal ungewöhnliche Lösungen zulassen. Die Regel seien solche Fälle jedoch auch im Landkreis Lindau nicht, so Bernhardt. Denn die Bauernhöfe seien dort in der Regel kleiner als der Röthenbacher. Landwirtschaftliche Großfamilien gebe es kaum noch.

    Fachlich beurteilen die Landwirtschaftsämter die Bauanträge. Sie müssen zunächst feststellen, ob es sich überhaupt um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Zukunftsaussichten handelt und nicht etwa die noch verbliebenen drei Kühe nach Genehmigung des Austragshauses verschwinden, wie es Gudrun Hummel, Baujuristin am Landratsamt Ostallgäu, überspitzt formuliert.

    Im Oberallgäu gehen die Meinungen zwischen Landwirtschaftsamt und Landrat Gebhard Kaiser schon mal auseinander. Denn Kaiser vertritt den Standpunkt, dass man mit Paragraphen nicht alles lösen könne. Allerdings hält auch er im Außenbereich nur ein weiteres Austragshaus für sinnvoll. Bei der Anzahl der Wohnungen in den Gebäuden lässt Kaiser schon eher mit sich reden. 'Man muss jeden Einzelfall anschauen und in Absprache mit der zuständigen Gemeinde auf dessen Verhältnisse abstimmen', sagt Kaiser. Auch Franz Seitz, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbandes in Schwaben, plädiert dafür, jeden Fall einzeln zu beurteilen.

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