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Bei Alkohol am Steuer gibt es eine klare Obergrenze, bei Drogen fehlt sie bislang

Verkehr

Bei Alkohol am Steuer gibt es eine klare Obergrenze, bei Drogen fehlt sie bislang

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    Bei Alkohol am Steuer gibt es eine klare Obergrenze, bei Drogen fehlt sie bislang
    Bei Alkohol am Steuer gibt es eine klare Obergrenze, bei Drogen fehlt sie bislang Foto: ud/cu/sv lof (dpa)

    Wer betrunken am Steuer erwischt wird, bekommt eine Anzeige. Der Führerschein ist erst einmal weg. Wer hingegen sein Auto bekifft steuert, riskiert mitunter nur ein Bußgeld. Eine Ungerechtigkeit, sagen Juristen. Vor allem, weil die Gefährdung des Straßenverkehrs in beiden Fällen dieselbe ist.

    >, erklärt Polizeisprecher Alexander Resch vom Kemptener Präsidium Schwaben Süd/West. Während die Wirkungsweisen von Alkohol vielfach bekannt seien und eingeschätzt werden könnten, sei dies bei Betäubungsmitteln kaum möglich. >, sagt Resch.

    Rund 420 Drogenfahrten registrierte die Polizei im Jahr 2009 im gesamten Allgäu, etwa 15 endeten mit Unfällen. Doch nur die wenigsten davon gelten als Straftaten.

    Bei Alkoholfahrten dagegen - hier zählten die Beamten allgäuweit im selben Jahr rund 1920, von denen 264 zu Unfällen führten - gilt klipp und klar: Ab einer Blutkonzentration von 1,1 Promille hat der Fahrer eine Straftat begangen. >, sagt Resch. Da müsse es schon zu so genannten Ausfallerscheinungen kommen, um im Drogenrausch den Straftatbestand zu erfüllen. Ist das der Fall, so der Polizeibeamte, sind die Rechtsfolgen bei Alkohol- wie Drogenfahrten nach derzeitigem Stand wiederum nahezu identisch.

    Das reicht den Gegnern dieser vermeintlichen Ungleichbehandlung jedoch nicht. Daher beschäftigte sich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar in den letzten Tagen mit der Problematik. Die liegt, so weiß auch Resch, vor allem darin, dass sich Drogen häufig deutlich länger im menschlichen Körper halten als Alkohol. > Sprich: Er kann den Joint auch schon vor Tagen geraucht haben, trotzdem sind Spuren davon im Blut vorhanden. Seinen Führerschein darf er ohnehin vorerst behalten.

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