Von Wilfried Gehr Sonthofen/Oberallgäu Mancher Motorradfahrer oder Besitzer eines exotischen Automobils hält es für schick, ein möglichst kleines Nummernschild am Fahrzeug zu haben. Doch Vorsicht: Für die Schilder und die darauf geprägten Buchstaben sind gewisse Mindestgrößen vorgeschrieben auch wenn sich daran offenbar nicht jeder halten will. Laut Jörgen Eibl von der Zulassungsstelle im Landratsamt Sonthofen sind jegliche Veränderungen an Nummernschildern verboten. Wer an den Kennzeichen etwas ändert, begehe eine Urkundenfälschung. Eibl weiß vom Erfindungsreichtum der Kraftfahrer: Da werden die Ränder abgeschnitten oder Tafeln geknickt, Ecken gerundet oder die Farbe mit Verdünnung entfernt. In jüngster Zeit gibt es sogar über das Internet kleine Nummernschilder mit Minischrift und angeblich originalen Zulassungs- und TÜV-Stempeln.
Eibl: Wenn die Polizei oder wir eine solche Manipulation feststellen, wird das Fahrzeug von Amts wegen auf Kosten des Halters entstempelt. Dies kostet Geld und bringt Ärger!Euro-Engschrift zugelassen Bei der Neuvergabe von Kennzeichen für Motorräder und exotische Autos ist sie nach eigener Angabe bemüht, kurze Zahlen- und Buchstabenkombinationen zu vergeben, damit die Schilder nicht wie backblechgroß werden. Wenn kleine Kennzeichen freiwerden, reservieren wir die für Motorradfahrer, sagt Diana Joppich, die am Ausgabeschalter des Amtes die Wünsche von Motorradfahrern mitbekommt. Und: Die Behörde lässt für Motorräder die Euro-Engschrift zu. Damit würden Schilder kaum größer als 24 auf 20 Zentimeter und störten so die Heckansicht des Fahrzeugs nicht. Die Mindestgröße freilich muss eingehalten werden. Nur Kleinkrafträder und historische Motorräder, die vor dem 1. Januar 1959 zugelassen wurden, können mit den ganz keinen Schildern im Verkehr bewegt werden.