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Behindertenparkplätze: Das sind die Regeln

Harte Strafen

Behindertenparkplätze: Das sind die Regeln

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    Behindertenparkplatz (Symbolbild).
    Behindertenparkplatz (Symbolbild). Foto: MichaelGaida von Pixabay

    Behindertenparkplätze sind meistens mit einem Rollstuhlsymbol auf dem Boden oder durch ein Zusatzschild am blauen Parkplatzschild gekennzeichnet. Um darauf parken zu dürfen, reicht es in Deutschland nicht aus, nur einen Schwerbehinderten-Ausweis zu besitzen. Nur wer zusätzlich den blauen EU-Parkausweis für Behinderte besitzt, darf die besonderen Parkplätze nutzen. Wer Behindertenparkplätze ohne Erlaubnis nutzt, kann sofort abgeschleppt werden oder muss mit einer Geldstrafe von 35 Euro rechnen. Das teilt die Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) mit. 

    Behindertenparkplätze: Attraktiv für "ignorante Autofahrer" 

    Behindertenparkplätze sind etwas breiter als normale Stellplätze, sodass die Türen vollständig geöffnet werden können. Dadurch wird beispielsweise Rollstuhlfahrern das Einsteigen ermöglicht. Außerdem liegen die Parkplätze normalerweise so günstig, dass die Fahrer es nicht weit bis zum Eingang haben. "Das macht Behindertenparkplätze natürlich auch für ignorante Autofahrer attraktiv", so die ARAG. "Daher darf sofort abgeschleppt werden." Die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder das Bezirksamt entscheiden wo und wie viele Behindertenplätze eingerichtet werden. 

    Blauer EU-Parkausweis

    Wie bereits erwähnt, braucht man neben einem Schwerbehinderten-Ausweis auch einen blauen EU-Parkausweis, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen. Der Parkausweis sollte von außen gut sichtbar im Fahrzeug liegen. Er hat ein Foto und darf nicht auf andere Menschen übertragen werden, sondern gilt immer für eine bestimmte Person. An ein Fahrzeug ist der blaue Parkausweis aber nicht gebunden.  Der Parkausweis gilt laut ARAG in der EU und in vielen weiteren Ländern, wie etwa Norwegen, Estland und der Schweiz. In welchen EU-Ländern welche konkreten Regeln und Bedingungen bei der Verwendung des Parkausweises gelten, hat das Amt für Veröffentlichungen der EU in einerBroschürezusammengetragen.

    Wer bekommt den blauen Ausweis?

    Laut ARAG haben alle Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, blinde Menschen, Contergangeschädigte oder Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen Anspruch auf die Parkkarte. Das zuständige Straßenverkehrsamt stellt den Ausweis kostenlos aus. Zudem bieten manche Ämter einen kostenlosen Download auf ihrer Homepage an.

    Wo darf man mit dem blauen EU-Parkausweis parken?

    Mit der blauen Parkkarte dürfen Inhaber nach Angaben der ARAG-Experten 24 Stunden lang auf Behindertenparkplätzen und kostenfrei auf normalen Parkplätzen mit Parkuhr oder Parkschein-Automat parken. Bis zu drei Stunden ist das Parken im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerplätzen und im Zonen-Halteverbot erlaubt. Dann muss allerdings eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Auch in Fußgängerzonen während der vorgegebenen Be- und Entladezeiten und in verkehrsberuhigten Bereichen darf maximal 24 Stunden mit blauem EU-Parkausweis geparkt werden. Allerdings nur, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden.

    Orangefarbener Parkausweis nur für Deutschland

    Zusätzlich zur blauen Parkkarte gibt es in Deutschland eine orangefarbene Parkkarte für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie steht einem erweiterten Personenkreis zur Verfügung und ist kostenlos beim zuständigen Straßenverkehrsamt erhältlich. Der orangefarbene Ausweis giltausschließlich in Deutschland. Nach Auskunft der ARAG Expertengilt er nicht für Behindertenparkplätze mit Rollstuhl-Symbol,aber ansonsten für alle speziellen Parkplätze, auf denen auch der blaue EU-Ausweis gilt.

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