Auffrischungsimpfung: Bayern: Wann gelte ich als geboostert?

13. Januar 2022 15:26 Uhr von RSA Radio GmbH & Co. KG
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Im Kino, im Fitness-Studio und nach dem neuesten Bund- und Länder-Beschluss gilt auch in vielen Cafés und Restaurant im Allgäu die 2G-plus-Regeln. Wer rein will, muss geimpft oder genesen sein sowie einen negativ Test vorweisen. Wer aber eine Corona-Auffrischungsimpfung hat, den sogenannten Booster, der ist von der 2G-plus-Regel aufgenommen. Stellt sich die Frage: Wer gilt aktuell als geboostert?  Geimpft-geimpft-geimpft  Booster-Status  Geimpft-geimpft-genesen  Booster-Status  Genesen-geimpft-geimpft  Genesen + minimal drei Monate, dann kann eine Erstimpfung erfolgen. Nach 3 Monaten folgt die Zweitimpfung, 14 Tage danach gilt der Booster-Status  Geimpft mit Johnson & Johnson Die Bundesländer sind sich uneinig, wie eine Impfung mit Johnson und Johnson einzustufen ist und haben dementsprechend unterschiedliche Regeln. In Bayern gilt:  Erstimpfung mit J&J, vier Wochen später erfolgt eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wie Moderna oder Biontech, drei Monate später erneute Impfung mit Biontech oder Moderna, 14 Tage später gilt der Booster-Status.