Marktoberdorf/Ostallgäu: Baukontrolle für Festzelte

15. Januar 2009 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Landratsamt überprüft "fliegende" Bauwerke

Vereine und Veranstalter, die ein großes Festzelt aufbauen, müssen dieses künftig von einem Baukontrolleur inspizieren lassen. Diese Regelung wird in den Nachbarlandkreisen bereits seit längerem so praktiziert. Nun kündigte die Baujuristin im Landratsamt Ostallgäu, Gudrun Hummel, an, dass man auch im Ostallgäu künftig kontrolliere.

Ab 75 Quadratmetern gelte ein Zelt als fliegendes Bauwerk und unterliege dem Baurecht, erklärte Hummel. Das Augenmerk wolle das Landratsamt zunächst auf Zelte über 1000 Quadratmeter legen - unter Umständen werde man aber auch kleinere Zelte überprüfen.

Betreiber eines Zeltes sollten dem Bauamt mindestens eine Woche vorher melden, wann sie ein Festzelt aufstellen. Dann könne der Kontrolleur einen Termin vereinbaren, bei dem neben Sicherheitsaspekten auch die Abstandsflächen, der Untergrund und der Emissionsschutz überprüft werden. Auf was bei der Aufstellung und Überprüfung zu achten ist, so Hummel, werde man in einem Merkblatt für die Gemeinden zusammenstellen.

Mängel beheben

Ziel sei eine Kontrolle mindestens zwei Tage vor der Veranstaltung, damit leichtere Mängel noch behoben werden können. Falls bei der Gebrauchsabnahme gravierende Mängel auftreten, könne die Nutzung untersagt werden. Denn letztlich gehe es um die Sicherheit der Besucher. Laut Hummel sind die Zeltbetreiber aus der Region bereits über die Neuerung informiert.

Auf Nachfragen der Bürgermeister erklärte Hummel, dass bei regelmäßig genutzten Festplätzen nicht jedes Mal der Untergrund überprüft werden müsse. Zudem werde man bewährte, zuverlässige Zeltverleiher nicht jedes Mal überprüfen. Landrat Johann Fleschhut versprach, die Neuregelung "liberal" zu handhaben. Dennoch könne man sich der Verantwortung nicht entziehen. Die Gebühr für die Abnahme wird bei 125 Euro für ein Zelt über 500 Quadratmetern liegen. Bei 1000 Quadratmetern steigt sie auf 150 Euro.