Das Misstrauen sitzt tief. Viele Bauern haben den Eindruck, die Behörden weisen Wasserschutzgebiete zu Lasten der Landwirte aus, weil deren Flächen dann weniger wert sind. Hans Georg Fröhlich aus Lauchdorf gehört zu diesen Kritikern. Er ist Vorsitzender der "Schutzgemeinschaft der Wasserschutzgebietsbetroffenen Mindelheim-Bad Wörishofen". Fröhlich kann dutzendweise schriftliche Belege anführen, aus denen hervorgeht: Banken bewerten landwirtschaftliche Flächen in Wasserschutzgebieten spürbar schlechter. Je nach Einschränkungen, heißt es etwa bei einer mittelfränkischen Bank, könne das Grundstück seinen Wert komplett verlieren.
Landrat weist auf Briefe hin
Der Unterallgäuer Landrat Hans-Joachim Weirather hatte sich im November bei den Bayerischen Wassertagen in Augsburg zu dem Thema geäußert. Seine Aussage steht diametral den Einschätzungen vieler Banken entgegen. Die Grundstücke würden nicht an Wert verlieren, so Weirather. Kreditinstitute hätten ihm zugesichert, dass mit einem Wasserschutzgebiet keine Abwertung der Grundstücke verbunden sei. Der Landrat verweist auf Schreiben der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim und der Genossenschaftsbank Unterallgäu.
Die Sparkassen-Direktoren Thomas Munding und Burkhard Wittmacher schrieben am 20. August 2010: "Wir können die Behauptungen der Landwirte zu der Beleihung von Grundstücken in Wasserschutzgebieten nicht teilen. Es gelten nach wie vor die Aussagen aus unserem Schreiben vom Februar 2007."
Damals hatten Munding und Wittmacher erklärt: "Bei Grundstücken, die im Bereich von Wasserschutzgebieten liegen, wirken sich die Nutzungsbeschränkungen und/oder Auflagen sowohl negativ auf die Ertragslage der betroffenen Landwirte als auch negativ auf den Verkehrswert der betroffenen Grundstücke aus.
Deshalb sind aus Bankensicht bei der Beleihung solcher Grundstücke Abschläge vorzunehmen, deren Höhe im Einzelfall geprüft und festgelegt werden muss und vom Umfang der Nutzungsbeschränkung abhängt."
Um diese Nachteile auszugleichen, sind laut Sparkasse Ausgleichsleistungen erforderlich. Diese müssten so bemessen sein, dass sich keine negativen Auswirkungen auf die "Liquidität und die Ertragslage des landwirtschaftlichen Unternehmens ergeben". "Unter diesen Voraussetzungen hat die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes keinerlei Auswirkung auf das Kreditvergabeverhalten der Banken gegenüber betroffenen Landwirten", heißt es weiter.
Die Direktoren der Genossenschaftsbank, Manfred Rockenfeller und Anton Jall, schrieben dem Landrat am 18. August 2010: "Da die Ertragsminderung eines Grundstückes in einem Wasserschutzgebiet durch Ausgleichszahlungen kompensiert wird, nehmen wir bei der Beleihung von Grundstücken in Wasserschutzgebieten keinen Abschlag vor."
Schutzgemeinschafts-Vorsitzender Fröhlich liest daraus, dass "es eben doch eine Wertminderung der Grundstücke im Wasserschutzgebiet gibt". Statt von Wertgarantie spreche der Landrat von Kaufgarantie, und zwar durch den Wasserversorger. Gegenüber der MZ sagte Weirather, der Wasserversorger übernehme ein Grundstück zu einem Preis, als läge das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet. Damit sei der Landwirt sogar besser dran, weil er immer einen Käufer finde. Weirather sieht für den Landkreis einen "fairen Ausgleich" gefunden.
Er wünscht sich allerdings, dass das Problem bayernweit angegangen wird. Immerhin seien im Bayerischen Wassergesetz Ausgleichszahlungen anerkannt.
Zweifel an Notwendigkeit
Fröhlich bezweifelt generell die Notwendigkeit vieler Wasserschutzgebiete. Für den Schutz des Wassers vor bakterieller Verunreinigung stünden technische Verfahren zur Verfügung, die kostengünstiger seien als die Flächenausweisung. Für die Wasserversorger, sprich Kommunen, berge die Kaufgarantie das Risiko der weiteren Verschuldung, der Übernahme von wertlosen Grundstücken in den Bestand und die Gefahr, wegen nicht ausreichender Finanzmittel einen sogenannten "starken Partner" suchen zu müssen, glaubt Fröhlich. Dies wäre dann der Einstieg in die Privatisierung der Wasserversorgung - also genau das Gegenteil dessen, was die Bürger wollten.