Draxl: | Nichts unternehmen muss, wer die Pendlerpauschale in der ursprünglichen Steuererklärung komplett beantragt hat. Der normale Arbeitnehmer gibt auf der Anlage N die komplette Kilometerzahl zwischen Wohnung und Arbeitsstelle an. Beispiel: Wer 30 Kil: Bald gibt es Geld zurück

30. Dezember 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
felix frasch

Nichts unternehmen muss, wer die Pendlerpauschale in der ursprünglichen Steuererklärung komplett beantragt hat. Der normale Arbeitnehmer gibt auf der Anlage N die komplette Kilometerzahl zwischen Wohnung und Arbeitsstelle an. Beispiel: Wer 30 Kilometer von der Wohnung bis zur Arbeit gefahren ist, hat nur zehn Kilometer erstattet bekommen. Die Daten sind aber komplett registriert. Einen Antrag stellen müssen ausschließlich Arbeitnehmer, die keine Pendlerpauschale beantragt hatten, weil sie weniger als 20 Kilometer zur Arbeit gefahren sind. Hier genügt ein formloser Antrag auf Änderung des Einkommenssteuerbescheids 2007.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale häufen sich Anfragen bei den Finanzämtern. Mit dem Urteil wird die Pauschale wieder ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent berücksichtigt. Wir sprachen mit Anton Draxl, Außenstellenleiter beim Finanzamt in Füssen. Wie ging es nach dem Urteil im Finanzamt zu?

Bis wann sollte dieser vorliegen und wann gibt es Geld zurück?

Draxl: Je schneller die Anträge bei uns eingehen, desto besser. Zwar gibt es keine Deadline, jedoch bekommen diejenigen, die den Antrag zügig abgeben, das Geld schneller zurück. Die Berichtigung der Bescheide erfolgt zentral für ganz Bayern in Nürnberg. Derzeit gehen wir davon aus, dass voraussichtlich bis Februar die Bürger ihr Geld haben.

Erhalten automatisch alle Antragsteller Geld zurück? Draxl: Nein, nur diejenigen, die zusammen mit anderen Werbungskosten - wie beispielsweise Fachliteratur oder Bewerbungskosten - die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro überschreiten.