Artikel: Badbetreiber nicht haftbar für Rutschenunfall von Kind

29. Oktober 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Sonthofen/Kempten Das Erlebnis- und Sportbad "Wonnemar" in Sonthofen trifft keine Schuld am Unfall eines Kinds auf einer der drei Rutschen im Bad. Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen müssen nicht verbessert werden. Zu diesem Urteil ist gestern die 2.

Zivilkammer des Landgerichts Kempten gekommen. Der Vater eines zum Unfallzeitpunkts sechs Jahre alten Mädchens hatte den Badbetreiber verklagt, weil sich seine Tochter beim Hinunterrutschen verletzt hatte. Hinweisschilder machen allerdings darauf aufmerksam, dass Kinder unter acht Jahren die Anlage nicht nutzen dürfen. Auch die bestehende zusätzliche Überwachung durch eine Video-Kamera und die Kontrolle durch die Bademeister seien ausreichend, stellte der Richter fest. (az)