Falschparken: Autofahrer spricht von Abzocke auf dem Memminger Kinoparkplatz

8. Oktober 2011 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
Brigitte Waltl-Jensen

Pkw von Kino-Parkplatz abgeschleppt – Halter muss 400 Euro zahlen

Thomas Schmidt besucht übers Wochenende seine Freundin in Memmingen. Am Sonntag kommen auch seine Eltern auf der Durchreise an der Stadt vorbei. Man trifft sich in der Nähe des Autobahnkreuzes, stellt ein Auto auf einem großen Parkplatz ab und fährt mit dem anderen gemeinsam in die Innenstadt.

Ein gemütlicher Familienausflug. Der allerdings ziemlich ungemütlich endet. Denn Thomas Schmidt parkt sein Auto auf dem Großraumparkplatz eines Kinos. Als er am frühen Nachmittag zurückkommt, ist das Auto nicht mehr da. Abgeschleppt. Die Rechnung: 400 Euro. In einer Mail an unsere Zeitung spricht der Münchner von einer "gezielten und gewillten Abzocke". Für uns ein Anlass nachzufragen: Beim Kinobetreiber. 'Ich mache seit vier Jahren Kino im Memmingen', erzählt Oliver Kühne. 'Am Anfang habe ich die Leute angesprochen und gebeten woanders zu parken. Im besten Falle wurde ich ignoriert oder ausgelacht.' Als Nächstes habe er Zettel an die Scheibe geklemmt, ohne Wirkung. 'Seit zweieinhalb Jahren lassen wir abschleppen.' Und zwar alle Fahrzeuge, die außerhalb der Betriebszeiten auf den rund 300 Parkplätzen vor dem Kino stehen. 'Wir müssen die Parkplätze für die Kinobesucher freihalten', erklärt Kühne.

Beim Straßenverkehrsamt. Die halböffentlichen Plätze, erklärt stellvertretender Amtsleiter Bernd Kühn, seien problematisch. Manche Einrichtungen wollten ihren Parkplatz nach Betriebsschluss freihalten, andere nicht. 'Aber', betont er, 'das Kino kann abschleppen lassen. Es macht als Hausherr von seinem Hausrecht Gebrauch.'

Sonntagszuschlag und Steuer

Beim Abschleppunternehmer. 'Wir verlangen die branchenüblichen Sätze', sagt Christian Thiel. Und er rechnet vor: für die erste Stunde 164,50 Euro. Sei das Fahrzeug nicht rollfähig, also der Gang drin oder die Handbremse gezogen, brauche er einen Ladekran und einen zweiten Mann für 55 Euro. Dazu 100 Prozent Sonntagszuschlag für beide Männer, plus 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Gibt rund 400 Euro. Durchschnittlich schleppe er in der Woche ein Fahrzeug vom großen Kinoparkplatz ab.

Beim Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen. Rechtlich sei die Lage klar. Das Kino dürfe auf seinem Privatgrund abschleppen lassen. Und das Abschleppunternehmen habe nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs das Recht, das Fahrzeug bis zur Begleichung der Rechnung zurückzuhalten.