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Aus dem Amtsgericht

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    Kein Geld für Kinder, aber für Alkohol 45-jähriger Mann erhält vier Monate Haft auf Bewährung - Unterhaltspflicht verletzt Lindau/Westallgäu (enz.) 'Wenn Sie weiterhin so saufen, können Sie in absehbarer Zeit drei Kreuze machen.' Mit diesen Worten versuchte Richter Thomas Walter einen 45-jährigen Mann aufzurütteln und ihm die Notwendigkeit einer stationären Alkoholtherapie zu verdeutlichen. Zuvor hatte der Richter den Alkoholabhängigen wegen Unterhaltspflichtverletzung gegenüber seinen zwei bei der Mutter lebenden Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit dreijähriger Bewährungsfrist verurteilt. Begründung: Von Juni 2004 an waren jegliche Zahlungen ausgeblieben. Der Schuldspruch ist mit der Auflage verbunden, unverzüglich eine stationäre Suchttherapie anzutreten. Diese darf der Verurteilte ohne Zustimmung des behandelnden Arztes weder unterbrechen noch beenden. Das Gericht folgte damit dem Vorschlag der Bewährungshelferin, die den inzwischen bei den Eltern lebenden Langzeitarbeitslosen seit mehr als einem Jahr betreut. Ihr Fazit: 'Dieser Mann reagiert nur auf extremen Druck.

    ' Dies konnte Richter Thomas Walther insofern bestätigen, dass der Angeklagte die ihm im Juni 2004 infolge einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe auferlegte Ableistung von 600 Arbeitsstunden in einem Krankenhaus anstandslos erfüllt hat. Walther: 'Dies beweist, dass bei Ihnen noch nicht Hopfen und Malz verloren sind - Sie können, wenn Sie wollen.' Die Erwähnung von Hopfen und Malz ließ den Richter in Richtung Anklagebank schnuppern: 'Aha, wie viele Biere haben Sie denn heute schon getrunken?' Zögerliche Antwort: 'Nicht mehr als zwei.' 'Hoffentlich haben Sie die auch bezahlt?', sorgte sich der Richter in Erinnerung an einen ehedem aktenkundig gewordenen Ladendiebstahl. Der Angeklagte sah sich an der Ehre gepackt: 'Die Flaschen Bier sind damals von mir an der Kasse bezahlt worden, nur die Salami nicht.' Walther war nicht für Späßchen aufgelegt: 'Welchen Eindruck haben denn die Eltern von Ihnen, denen ein 45-Jähriger auf der Tasche liegt?' Beschämte Antwort: 'Nicht den besten, wie man sich vorstellen kann.'Immerhin kramte der Richter als Motivationsschub für die Alkoholtherapie noch ein zurückliegendes Lob aus den Gerichtsakten. Dieses bezog sich auf die beruflichen Qualitäten des Verurteilten. So hatte dessen ehemaliger Arbeitgeber beim vorjährigen ersten Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung erklärt, er würde den tüchtigen und fachlich versierten Mann sofort wieder einstellen, wenn dieser keine Alkoholprobleme mehr hätte. Die Frage nach dem Grund für seine Flucht in den Alkohol war im Vorjahr von dem zahlungssäumigen Vater damit beantwortet worden, nach der Trennung von Frau und Kindern mit den Nerven am Ende gewesen zu sein. Zudem habe er sich nach zwei Pfändungen abgezockt gefühlt - mit der Folge, dass er völlig mittellos geworden sei.

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