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Aus dem Amtsgericht

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    Ein teures Fahrvergnügen Gefälschter Führerschein aus Tschechien kostet 4500 Euro Strafe Lindau/Westallgäu (enz.). Die Beschaffung eines gefälschten tschechischen Führerscheins wurde für einen Geschäftsmann aus Lindau teuer: Zunächst nahm ihm ein inzwischen in der Justizvollzugsanstalt Kempten einsitzender Vermittler 2600 Euro für die wertlose Pseudo-Fahrerlaubnis ab. Und jetzt werden obendrein noch 4500 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu 50 Euro) fällig. Dabei kam der wegen Verschaffens eines falschen Ausweises und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilte Lindauer noch gut davon: Staatsanwalt Harald Harteis hatte eine Geldstrafe von 6500 Euro plus zweijährige Führerscheinsperre gefordert. Letztere wollte Richter Thomas Walther dem Verurteilten ersparen, um diesem die Möglichkeit zu geben, eine richtige Fahrerlaubnis zu erwerben. 'Das müssten Sie auf die Reihe kriegen', prognostizierte der Richter, nachdem er dem Angeklagten zuvor ein gehöriges Maß an Blauäugigkeit vorgehalten hatte. Alkohol am Steuer Laut Anklage hatte der jetzt 30-Jährige seinen im März 1997 wegen Alkohol am Steuer eingezogenen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist im September 2001 nicht neu beantragt.

    Als er im Vorjahr dringend eine Fahrerlaubnis benötigte, erfuhr er aus zweifelhafter Quelle von der Möglichkeit, im fernen Tschechien einen - wie es vor Gericht hieß - 'Schießbuden-Führerschein' zu erwerben. 'Da haben Sie für ein faules Ei viel Geld bezahlt', rekapitulierte Richter Walther. Er nahm es dem Angeklagten nicht ab, das bedauernswerte Opfer einer Schurkerei geworden zu sein. Walther: 'Vielleicht haben Sie zunächst in guter Absicht gehandelt, doch dann hätten Sie - weil Sie kein Dummkopf sind - schnell die linke Tour erkennen müssen. Spätestens dann, als Ihnen der per Tintenstrahldrucker gefertigte Führerschein inklusive Ihrer Unterschrift übergeben wurde.'Der Angeklagte nickte: Natürlich habe er sich gewundert, dass der Führerschein bereits mit seinem Namen unterschrieben gewesen sei. Drum habe er sich die Gültigkeit des Führerscheins in einer schriftlichen Zusicherung ausdrücklich bestätigen lassen. Der Richter schüttelte ungläubig den Kopf: 'Da bestätigt ein Gauner die Echtheit einer von ihm selbst veranlassten Fälschung.'Dass sich der Angeklagte außer dem Führerschein auch noch eine gefälschte Aufenthaltsbestätigung in Tschechien hatte geben lassen, war für das Gericht der endgültige Beleg dafür, dass die Strafe von 4500 Euro nicht zu hoch angesetzt war. Auch deshalb, weil der Lindauer mit dem gefälschten Führerschein in einem auf ihn zugelassenen Pkw mindestens zehnmal zu seiner Freundin nach Nordrhein-Westfalen gefahren war.

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