Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Aus dem Amtsgericht

Allgäu

Aus dem Amtsgericht

    • |
    • |

    Verkäufer und Chefin vor Gericht Wegen Betrugs verurteilt - Ware trotz Anzahlung nicht geliefert Lindau/Westallgäu (enz.). 'Es war beileibe nicht so, dass ihre Geschäftspartnerin die Chefin war und Sie das kleine Licht in der Firma.' So die Vorhaltung von Richter Thomas Walther an einen 58-jährigen Verkäufer, der - ebenso wie die frühere Unternehmerin - wegen Betrugs vor Gericht stand. Die beiden Angeklagten hatten gegen Strafbefehle Einspruch eingelegt, wonach die Unternehmerin mit 4000 Euro (200 Tagessätze zu 20 Euro) und ihr Angestellter mit 3200 Euro (160 Tagessätze zu 20 Euro) zur Kasse gebeten worden waren. Zur Beweisaufnahme kam es nicht, weil der 58-Jährige den Rat des Richters befolgte, den Einspruch zurückzuziehen. Die Unternehmerin beschränkte ihren Einspruch auf die Höhe des Strafmaßes und akzeptierte ansonsten die Vorwürfe der Anklage. Aufgrund ihrer desolaten Finanzlage wurde die Tagessatzhöhe von 20 auf 15 Euro gemildert, so dass die 47-Jährige nur mehr 3000 Euro in die Staatskasse zahlen muss. Wie die Gläubiger zu ihrem Geld kommen, wird wohl zivilrechtlich zu klären sein. Die mit ihrem Unternehmen tief in die roten Zahlen geratene Geschäftsfrau musste im Jahr 2002 Insolvenz anmelden. Gelackmeierte waren Kunden aus Friedrichshafen, Wangen und Lindau, die für ihre in den Jahren 2000 und 2001 bestellten Waren Anzahlungen in Höhe von 6860 Mark, 5844 Mark und 7361 Mark geleistet hatten. Geliefert wurde nichts. Geschädigt wurde zudem eine Firma aus Italien, deren Lieferung mit einem nicht gedeckten Scheck 'bezahlt' worden war.

    Zu den Gläubigern zählt auch eine Tankstelle, wo von Januar bis April 2002 mit der Kundenkarte der Unternehmerin in 38 Fällen Benzin, Zigaretten und andere Artikel im Gesamtwert von 1382 Euro gekauft wurden und unbezahlt blieben. Dem laut Anklage in die Führung der Geschäfte gleichberechtigt einbezogenen Mitangeklagten wurde vorgeworfen, einen Geldgeber und eine Firma aus Vorarlberg betrogen zu haben. In Kenntnis seiner hoffnungslosen Vermögenslage sei er am 6. Juli 2001 nicht davor zurückgeschreckt, einen Bekannten aus Rankweil um ein Darlehen in Höhe von 15000 Mark zu bitten. Diese Summe habe ihm der gutgläubige Vorarlberger am Nachmittag des gleichen Tages auf einem Parkplatz in Dornbirn übergeben. Mit der Vereinbarung, dass der Betrag bis zum 23. Juli 2001 zurückgezahlt wird. Der Schuldner ließ das Datum tatenlos verstreichen und beauftragte am 29. Juli 2001 eine EDV-Firma in Röthis/Vorarlberg mit Computerarbeiten in der Firma seiner Chefin. Auf der Rechnung von 277 Euro blieb der Auftragnehmer sitzen. Richter Walther schreckte den Angeklagten, dass es mit den Betrugsfällen zu Lasten der Österreicher womöglich nicht getan sei. Ihm sei aufgefallen, dass bei den 38 Einkäufen in der Tankstelle häufig Zigaretten einer bestimmten Marke dabei waren. 'Just die Marke, die Sie rauchen', überraschte der Richter den perplex nickenden Angeklagten und kombinierte, dass offensichtlich nicht die Firmenchefin, sondern ihr Geschäftspartner an der Tankstelle 'gratis' eingekauft habe. Er gewähre den Angeklagten eine Zigarettenlänge Pause, darüber nachzudenken. Dazu die Empfehlung, hernach die Einsprüche zurückzuziehen, ehe die Anklage umgeschrieben werden müsse. Ergebnis der Zigarettenpause: Die Einsprüche lösten sich weitgehend in Rauch aufÉ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden