Waalhaupten (ofr). - Von oben schaut es aus wie ein Waldweg, darunter liegen die Reste eines der ältesten Häuser im Landkreis Ostallgäu. Mit Archäologie hat der 'Fund' im Waalhauptener Wald aber nichts zu tun. Das Material liegt erst seit wenigen Wochen dort, stammt aus Oberostendorf - und führte bei der Waalhauptener Bürgerversammlung zu heftiger Kritik: 'Hier wird in großen Mengen Bauschutt entsorgt', hieß es.Über mehrere Tage seien Lastwagen einer Oberostendorfer Baufirma durch den Wald nordöstlich von Waalhaupten gebraust und hätten dort 'ein ganzes Haus' im moorigen Waldboden versenkt, berichtete ein aufgebrachter Bürger. Die Waldwege in Ordnung zu halten, sei die eine Sache. Wenn aber auf diese Weise Berge von Material vergraben werden, 'dann hört der Spaß auf', betonte er. Ein weiterer Vorwurf aus den Reihen der Waalhauptener: Mitunter würden auch einfach neue Wege angelegt, 'um den Dreck loszuwerden'. Für Josef Demmler ist diese Art von Waldwege-Instandhaltung nichts Neues: 'Auf unserer Flur wird wieder mal entsorgt', konstatierte der Bürgermeister mit einem hilflosen Schulterzucken. Unternehmen könne man dagegen nicht viel, so Demmler. Schon früher habe man derartiges Treiben beim Landratsamt gemeldet, geschehen sei jedoch nicht viel. 'Versprechen kann ich nichts', meinte Demmler pessimistisch. Den Vorwurf, illegal Bauschutt entsorgt zu haben, will Christian Geiger, Geschäftsführer der Oberostendorfer Baufirma, nicht auf sich sitzen lassen: Das beim Teilabriss des denkmalgeschützten Hauses angefallene Material sei 'reiner Ziegelabbruch'. Der wenige vorhandene Beton des Uralthauses sei vor Ort von den kleinen, noch handgefertigten Vollziegeln getrennt worden. Nur die Ziegel selbst seien verwendet worden. 'Das ist als Unterbau erlaubt', meint Geiger, 'ich seh’ da nichts Schlimmes drin'. Der Abtransport wurde nach Geigers Auskunft von einem Mitarbeiter seiner Firma privat durchgeführt, der den Lastwagen zu diesem Zweck gemietet hatte.
Genaue Regeln Abfallrechtlich ist die Verwendung von Abrissmaterial bis auf eine Ausnahme (geschredderte Dachziegel) nur zum Unterhalt bestehender Waldwege erlaubt und genau geregelt: Bauschutt ist generell verboten. Erlaubt ist nur steiniges Material als Untergrund, das im Regelfall über eine Recyclinganlage aus dem Bauschutt gewonnen werden muss. Abgedeckt werden muss der Weg mit einer Kiesschicht. Derzeit kostet die Entsorgung eines Kubikmeters Bauschutt zehn Euro.