zahlt Gage zurück Justiz ermittelt gegen Dirigenten wegen Nötigung. Von Markus Bär Fischen/München Die Justiz ermittelt gegen den berühmten Hamburger Dirigenten Justus Frantz: Wie berichtet, soll der Musiker Minuten vor einem Konzert in Fischen Gage in Höhe von rund 63 000 Mark in bar verlangt haben. Andernfalls werde er den Auftritt platzen lassen. 'Es besteht der Verdacht der Nötigung', so Günther Meltendorf, Leiter der Kemptener Staatsanwaltschaft. Gestern haben Anwälte des Musikers signalisiert, dass Frantz das Geld einer Fischener Firma zurückerstattet.
Zur Vorgeschichte: Im September 1998 sollte Frantz gemeinsam mit der 'Philharmonie der Nationen' ein Konzert in Fischen geben. Organisiert worden war der Auftritt von einer holländischen Agentur. Diese sollte auch die Gage von 63 000 Mark für diesen Auftritt kassieren von dem Sponsor, der Fischener Firma 'Allga Pharma'. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe aber Frantz kurz vor dem Auftritt diese Gage selbst verlangt. Notgedrungen hätten Vertreter der Allgäuer Firma gezahlt.
Später kam jedoch die holländische Agentur auf das Fischener Unternehmen zu und fragte, wo das Geld bleibe. 'Wir wiesen darauf hin, dass wir das Geld doch bereits an Herrn Frantz ausgehändigt hatten', so Dr. Paul Schäuble, Münchener Anwalt von Allga Pharma. Die Holländer aber blieben hart: Frantz sei nur Vertragspartner von ihnen und nicht zum Empfang des Geldes berechtigt. So sah es auch das Münchner Oberlandesgericht in einem Urteil im April dieses Jahres.
'Uns blieb nichts anderes übrig, wir mussten zum zweiten Mal zahlen', so Schäuble. Um jene 63 000 Mark, die Frantz kassiert hatte, zurückzubekommen, stellte Allga Pharma Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Kempten begann mit ihren Ermittlungen.
'Gestern Morgen wurde uns von den Anwälten des Musikers ohne weitere Erklärung signalisiert, dass Herr Frantz bereit ist, die 63 000 Mark zuzüglich Zinsen und Prozess- und Verfahrenskosten zu bezahlen', so der Rechtsanwalt weiter. Damit sei das Ziel seines Mandanten erreicht. Er hält es aber für möglich, dass die Kemptener Staatsanwaltschaft trotzdem strafrechtlich wegen Nötigung weiter gegen Frantz vorgeht. So sieht es auch Oberstaatsanwalt Meltendorf: 'Die Ermittlungen befinden sich allerdings erst im Anfangsstadium.'