Kempten(p). Von einem unbekannten Autofahrer sei sein Wagen beschädigt worden, zeigte ein 19-Jähriger bei der Verkehrspolizei an. Bei der Unfallaufnahme kam den Beamten allerdings der Verdacht, dass der Unfall nicht so wie geschildert passiert sein könne. Obwohl die Beamten, wie es im Polizeibericht heißt, den jungen Mann eingehend auf seine Pflicht die Wahrheit zu sagen und auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen hatten, blieb er bei seiner Version der Unfallursache.
Bei seiner Vernehmung am nächsten Tag räumte er ein, die Unfallflucht erfunden zu haben. Er gab an, selber gegen einen Laternenmast gefahren zu sein. Seinem Vater habe er aber nicht die Wahrheit sagen wollen. Auch habe er nicht gewußt, ob der Unfall Auswirkungen auf seinen Führerschein hat. Da immer mehr Verkehrsteilnehmer selber verursachte Verkehrsunfälle als Unfallfluchten anzeigen, weist die Verkehrspolizei darauf hin, dass dies den Tatbestand der Vortäuschung einer Straftat erfüllt. Nach dem Strafgesetzbuch kann die mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Polizeibericht