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Angeln mit Kindern: Was ist erlaubt und was verboten?

Nachwuchs

Angeln mit Kindern: Was ist erlaubt und was verboten?

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    Angeln macht den Kleinen richtig Spaß.
    Angeln macht den Kleinen richtig Spaß. Foto: David Yeow

    Mit den Kindern zum Angeln gehen ist eine tolle Sache. Papa (oder Mama) kommen raus ans Wasser und die Kinder können draußen toben, spielen oder sogar selbst angeln. Allerdings hat der Gesetzgeber genau festgelegt, was Kinder beim Angeln dürfen oder nicht. Alleine angeln dürfen Minderjährige in Bayern nicht. Bis zum 18. Geburtstag müssen Sie immer in Begleitung eines volljährigen Anglers sein (Ausnahme: Jugendliche über 14 Jahre, die eine staatliche Prüfung erfolgreich abgelegt haben und im Besitz eines Fischereischeines sind). Ansonsten unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich zwischen Kindern unter zehn Jahren und Kindern über zehn Jahren. Wer mit Kindern unter zehn Jahren angeln gehen möchte, der muss folgende Punkte immer beachten:

    1. Das Kind muss immer von einem volljährigen Angler mit Fischereischein begleitet werden.
    2. Das Kind darf nur mit der Angel des volljährigen Fischers angeln. Da der Angler allerdings mit maximal zwei Ruten fischen kann, darf er also auch nur maximal zwei Kinder selbst angeln lassen. 
    3. Das Kind darf nicht unbeaufsichtigt, d.h. komplett selbstständig angeln. Der volljährige Angler muss also jederzeit alles im Blick haben und eingreifen können. 

    Einem Kind unter zehn Jahren ist es nicht erlaubt, lebende Fische abzuködern, Fische zu betäuben, bzw. zu töten und es darf keine eigene Angelausrüstung verwenden. Erlaubt ist dagegen, dass das Kind selbst Montagen baut und die Angel auswerfen und halten darf. Es kann laut Gesetz auch den Anhieb setzen, den Fisch drillen und keschern. Wer mit

    Kindern über zehn Jahren

    angeln gehen möchte, für den ändern sich die Regeln:

    1. Das Kind muss zwar immer noch unter ständiger Aufsicht sein, darf aber ansonsten Angeln wie ein Erwachsener
    2. Das Kind darf mit bis zu zwei eigenen Angelruten fischen
    3. Das Kind benötigt einen Jugendfischereischein (gibt es bei der zuständigen Kommune) und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.

    Hat ein Kind das 12. Lebensjahr erreicht, dann darf es die staatliche Fischerprüfung ablegen. Den staatlichen Fischereischein erhält man allerdings erst mit 14.

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