Zweimal Vorwurf der Unfallflucht: Ein Freispruch Eine Strafe Von Brigitte Horn Sonthofen. Gleich zweimal innerhalb weniger Stunden saß eine junge Frau im Sonthofer Amtsgericht auf der selben Anklagebank, wurde mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert und erlebte ein Wechselbad der Gefühle. Denn dem Triumpf über einen Freispruch folgte ein strenger Schuldspruch: 1325 Mark wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Ziemlich eilig hatte es Karin S. (Name geändert) an einem Oktober-Morgen im Konstanzer Tal auf der B 308, weil sie zu spät dran war und an ihrer neuen Arbeitsstelle keinen schlechten Eindruck machen wollte. Also drückte die Oberallgäuerin im Firmenauto aufs Gas und überholte einen Traktor. Deshalb musste die entgegenkommende Autofahrerin ausweichen, sie schleuderte und kippte aufs Dach. Sie wurde verletzt, ihr erst ein Jahr alter Kleinwagen hatte nur noch Schrottwert. Karin S. versicherte vor Gericht, sie habe von dem Unfall nichts mitbekommen. Was ihr der Staatsanwalt nicht abnahm und auf 6000 Mark Geldstrafe samt einem Jahr und vier Monaten Führerscheinentzug plädierte. Richter Sebastian Kühn erkannte jedoch auf Freispruch, weil nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen sei, dass die junge Frau den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hatte. So günstig waren für Karin S.
Karten bei der zweiten Verhandlung dann allerdings nicht mehr gemischt. Diesmal traf sie der Vorwurf, ebenfalls im vergangenen Herbst auf einem Parkplatz in Weitnau ein anderes Auto angefahren und die Flucht ergriffen zu haben. Sie habe nichts gemerkt, auch wenn das noch so unwahrscheinlich klingt, strickte die 2o-Jährige an der Unschuldslamm-Masche weiter. Zwar seis arg knapp hergegangen, doch sie und ihre Freundin auf dem Beifahrersitz hätten vom Pkw aus keinen Schaden an dem anderen Wagen feststellen können, so die Angeklagte. Die Kollisionsspuren seien deutlich zu sehen gewesen, widersprach ein Zeuge. Er habe auch noch hinter den Frauen hergerufen und gepfiffen, sie hätten jedoch nicht reagiert. Sein ordentliches Organ demonstrierte der Mann im Gerichtssaal mit einem gellenden Pfiff. Zeugin droht Anklage Die Beifahrerin stand anschließend fest zu der Angeklagten und hatte nix mitgekriegt. Davon wich sie auch nicht ab, als ihr der Staatsanwalt (Ihre Freundin lässt sie blitzsauber ins offene Messer rennen) eindringlich klarmachte, dass ihr ein Verfahren wegen Falschaussage drohe. Und schließlich führte ein Vorwurf an die Adresse des Verteidigers, er hätte diese Zeugin vor den Folgen ihrer Aussage warnen müssen, noch zu einem lautstarken Disput zwischen Richter und Rechtsanwalt. Der Anklagevertreter sprach vom klassischen Fall einer vorsätzlichen Unfallflucht und einer einfach dahergelogenen, verabredeten Zeugen-Aussage. Dagegen fand der Verteidiger, die junge Frau habe standgehalten, obwohl sie in die Mangel genommen worden sei, und forderte Freispruch. Er lasse sich kein solches Märchen erzählen, dass ein derartiger Anstoß die Reparaturkosten lagen über 500 Mark nicht zu spüren sei, machte Richter Kühn deutlich. Er ahndete die Fahrerflucht mit 25 Tagessätzen à 53 Mark. Damit zog Karin S. dann doppelt den Kürzeren, denn der von ihr nicht akzeptierte