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An Sprachkenntnis kommt keiner vorbei

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An Sprachkenntnis kommt keiner vorbei

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    Bei Einbürgerungsantrag ­ Test bei Volkshochschule Marktoberdorf/Ostallgäu (sg). Das neue Einbürgerungsrecht, das seit Januar in Kraft ist, bringt Ausländern, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen, gewisse Erleichterungen. Insbesondere die notwendige Aufenthaltsdauer im Land wurde verkürzt. Nach wie vor vorausgesetzt werden jedoch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Diese können auf unterschiedliche Weise nachgewiesen werden. Von den rund 80 Antragstellern, die bislang beim Landratsamt ihren Willen zur Einbürgerung bekundeten, müssen sich nur 18 einem Sprachtest unterziehen. Mit der Durchführung wurden bayernweit die Volkshochschulen beauftragt, der erste Termin in Marktoberdorf ist der 29. Juni.

    'Die Masse der Bewerber hat in Deutschland eine Schule besucht', sagt der Leiter der Ausländerbehörde am Landratsamt, Manfred Brückner. Meist handle es sich bei den Antragstellern um jüngere Leute, 18 von ihnen sind unter zehn Jahren und fallen ohnehin nicht unter die Sprachtest-Bestimmung. Vier Jahre Schule müssen nachgewiesen werden, damit ausreichende Sprachkenntnisse anerkannt werden. Auch wer andere Deutschkurse mit Zertifikat abgeschlossen hat, unter anderem in Deutschland studiert oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist vom Sprachtest befreit. Ausnahmeregelungen gibt es auch für Analphabeten, bei Behinderten oder bei Personen über 60 Jahre, die sich jedoch mündlich verständlich machen können müssen.

    Ob das neue Gesetz mehr Anträge auf Einbürgerung mit sich gebracht hat, kann Brückner nicht schlüssig beantworten. Eklatant viele sind es bislang keineswegs, und Gründe für die Beantragung werden nicht abgefragt.

    Einen Test des alltäglichen Lebens lesen, verstehen und den wesentlichen Inhalt wiedergeben können, verstehen die Behörden unter ausreichenden Sprachkenntnissen, erläutert Manfred Lehmeyer, bei der Volkshochschule zuständig für die Durchführung der Tests. Dazu kommt die Fähigkeit, sich mündlich zu verständigen und sich bei 'üblichen Kontakten im täglichen Leben und mit den Behörden' sprachlich zurechtzufinden.

    Mit dem standardisierten Test, der zentral gestellt wird und bei jeder Prüfung anders aussehen kann, sollen diese Fähigkeiten abgefragt werden. Für den schriftlichen Teil sind 35 Minuten einkalkuliert, für den mündlichen zehn. Die Prüfung findet in den Räumen der Volkshochschule statt, die auch die Auswertung vornimmt. Wer einen Sprachtest absolvieren muss, wird vom Landratsamt dazu eingeladen, er muss sich anmelden und bekommt wiederum durch das Landratsamt das Ergebnis mitgeteilt.

    Gehörtes richtig verstehen ist im Teil 1 des schriftlichen Tests gefragt. Von einer Kassette wird ein Text abgespielt, dazu werden Fragen gestellt, auf die es vorgefertigte Antworten auf dem Testbogen gibt. Die richtige gilt es aus dreien auszuwählen und anzukreuzen. Unter der Rubrik 'Leseverstehen' sind in einem Mustertest drei Stellenangebote abgedruckt Die Aufgabe dazu: 'Eine Freundin von Ihnen hat zwei kleine Kinder, die vormittags in den Kindergarten und in die Schule gehen. Ihre Freundin sucht für diese Zeit eine Arbeit. Welche Anzeige passt? In jeder Anzeige sind dabei verschiedene Arbeitszeiten angegeben. Es gilt also, darauf besonders zu achten. Auch Fragen zum Inhalt einer Polizeimeldung gilt es richtig zu beantworten. Alsdann wird von den Prüflingen verlangt, zu bestimmten Stichpunkten Sätze selbstständig zu bilden und eine Postkarte zu schreiben.

    Mit Unterstützung von vorgegebenen Bildern, etwa zum Thema Hobby, Essen oder Wohnen, soll der Prüfling dann im mündlichen Teil etwas erzählen, nachdem sich Prüfer und Prüfling zuvor bekannt gemacht und eine Gesprächsatmosphäre aufgebaut haben.

    i Ein Informationsabend zu diesem Test findet am 26. Juni in der Volkshochschule statt. Der Test selbst wird am 29. Juni zwischen 11 und 16 Uhr abgehalten.

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