Nötigung: Amtsgericht: 3000 Euro Geldstrafe und zwei Monate Fahrverbot für Nötigung auf B 12

28. Juni 2011 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
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Kölner Autofahrer zieht Einspruch zurück - 3000 Euro Geldstrafe und zwei Monate Fahrverbot

"Ich habe bloß noch nach Luft geschnappt." Mit diesen Worten erinnerte sich eine 58-jährige Münchnerin als Zeugin vor dem Kaufbeurer Amtsgericht an einen Vorfall auf der Bundesstraße 12. Die Frau war im August 2010 Beifahrerin in einem Auto, dessen Fahrer zwischen Germaringen und Kaufbeuren trotz Überholverbots und eines doppelt durchgezogenen Mittelstreifens von einem anderen Autofahrer überholt wurde. Als der 58-jährige Ostallgäuer den Mann daraufhin kurz anhupte, scherte dieser knapp vor ihm ein und bremste ihn anschließend zweimal massiv aus. Beim zweiten Mal habe er "Angst gehabt, dass es nicht mehr reicht", sagte der Ostallgäuer als Zeuge.

Weil sich die Beifahrerin damals die Autonummer notiert hatte, wurde der andere Fahrer rasch ermittelt - ein 35-jähriger Außendienstler aus Köln, der in der Folgezeit einen Strafbefehl wegen Nötigung im Straßenverkehr erhielt, mit einem zweimonatigen Fahrverbot und 30 Tagessätzen zu je 100 Euro. Im Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht wies der Verteidiger des Mannes die Vorwürfe zunächst zurück. Er trug eine Erklärung seines abwesenden Mandanten vor (im Strafbefehlsverfahren muss ein Angeklagter nicht persönlich erscheinen). Demnach sei der Mann am fraglichen Tag zwar im Ostallgäu unterwegs gewesen, könne sich aber an keinen Vorfall erinnern. Möglicherweise habe er einmal wegen Gegenverkehrs beim Überholen schnell einscheren müssen.

Die ihm vorgeworfenen Ausbremsmanöver bestritt der 35-Jährige, bot aber gleichwohl als mögliche Erklärung an, dass er durch ein Hupen oder zu nahes Auffahren vielleicht > auf die Bremse getreten sei.

Der Anklagevertreter hatte nach den Aussagen der Zeugen keine Zweifel, dass sich der Vorfall so zugetragen hatte, wie von diesen geschildert. Er machte deutlich, dass für ihn angesichts der riskanten Bremsmanöver auch eine Straßenverkehrsgefährdung in Betracht kommen könnte, die im Fall einer Verurteilung auch eine Führerscheinsperre zur Folge hätte.

Als der Verteidiger die Richterin um eine Einschätzung der Lage bat, meinte diese, es sei nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme > Sie fügte hinzu: > Daraufhin zog der Anwalt den Einspruch zurück, der Staatsanwalt stimmte dem zu. Damit wurde der Strafbefehl rechtskräftig.