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Amok-Prozess in Memmingen: Das Urteil lautet 4 Jahre 6 Monate Jugendhaft

Gericht

Amok-Prozess in Memmingen: Das Urteil lautet 4 Jahre 6 Monate Jugendhaft

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    Amok-Prozess in Memmingen: Das Urteil lautet 4 Jahre 6 Monate Jugendhaft
    Amok-Prozess in Memmingen: Das Urteil lautet 4 Jahre 6 Monate Jugendhaft Foto: Jörg Schollenbruch

    Knapp neun Monate nach dem Amokalarm an einer Memminger Schule ist heute Mittag das Urteil gegen den jugendlichen Schützen gefallen: Der Angaklagte muss für viereinhalb Jahre in Jugendhaft wegen versuchten Totschlags in 4 Fällen. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.  Zur Begründung des Urteils von Richterin Gremsstein: Der Junge hatte den Amoklauf nicht geplant, er war einfach wütend auf seine Freundin und wollte sich mit der Waffe in der Schule Respekt verschaffen. Als in der Schule ein Schuss aus Versehen losgegangen ist, geriet die Aktion außer Kontrolle. Er ist dann umhergeirrt und hat sich am Sportplatz in Steinheim verschanzt. Der versuchte Totschlag bezieht sich auf vier Polizisten, auf die der 15-Jährige am Sportplatz geschossen hat und dabei billigend in Kauf genommen habe, die Polizisten zu töten. Das Urteil ist rechtskräftig, sowohl Staatsanwalt als auch Angeklagter haben es bereits akzeptiert. Der Angeklagte hat das Urteil gefasst aufgenommen, das Strafmaß war ja nach den Plädoyers bereits ungefähr bekannt. Die Anwältin hat sowohl den Prozess als auch das Urteil als fair bezeichnet. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer 5 Jahre Jugendhaft wegen versuchten Totschlags in 6 Fällen gefordert. Er blieb damit bereits 4 Jahre unter der Höchststrafe. Die Anwältin des Amokschützen hatte dagegen auf versuchte gefährliche Körperverletzung in 4 Fällen plädiert und maximal 4 jahre Jugendhaft gefordert. Ihrer Ansicht nach hatte der Angeklagte den Amoklauf nicht geplant und außerdem habe er niemanden töten wollen. In seinem letzten Wort hatte sich der Angeklagte nochmals entschuldigt. Im Mai 2012 hatte der damals 14-Jährige mit scharfen Waffen seines Vaters zuerst an seiner Schule und später auf einem Sportplatz um sich geschossen. Verletzt wurde niemand. Als Motiv hatte der Angeklagte Liebeskummer angegeben. Ein Jugendpsychiater hat dem 15-jährigen Angeklagten volle Schuldfähigkeit zugesprochen.

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