Allgäu (johs). - 'Die gewerblichen Floh- und Trödelmärkte, die sonntags stattfinden, stehen im Widerspruch zum bayerischen Feiertagsgesetz', erklärt Ulrike Klotz, Abteilungsleiterin für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Unterallgäu. Daher sollen diese Märkte im Landkreis Unterallgäu ab Januar nicht mehr ausgerichtet werden. In anderen Allgäuer Landkreisen will man dagegen an der bisherigen Regelung festhalten. 'Solange die Voraussetzungen der Gewerbeverordnung erfüllt sind, sehe ich kein Problem', sagt Ulrike Dannheimer vom Landratsamt Oberallgäu.'Da ein rein gewerblich ausgerichteter Markt dem Gewinn, nicht aber der Unterhaltung dient, verstößt eine solche Veranstaltung an einem Sonntag gegen das Feiertagsgesetz', erklärt Ulrike Klotz. Von einem gewerblichen Markt könne man dann sprechen, wenn ein Veranstalter Standmiete verlange oder wenn gewerbliche Anbieter daran teilnehmen. Bisher galt die Regelung, dass diese so genannten 'Spezialmärkte' mit einem zeitlichen Abstand von einem Monat pro Ort stattfinden durften. Doch damit soll nun im kommenden Jahr Schluss sein.
Gewerbliche Veranstalter Ein weiterer Grund für diese Entscheidung sei die Flut von Anträgen gewerblicher Veranstalter gewesen, die in den vergangenen Jahren im Landratsamt Unterallgäu eingegangen sind. 'Fast alle Anbieter wollten ihren Floh- oder Trödelmarkt an einem Sonn- oder Feiertag veranstalten, da sie an diesen Tagen mit mehr Einnahmen rechnen können', erklärt Klotz. Zudem habe es in der Vergangenheit immer wieder Veranstalter gegeben, die sich viele Sonntagstermine bereits im voraus reserviert hatten. 'Daher konnte ein fairer Wettbewerb zwischen den Anbietern nicht mehr gewährleistet werden', sagt Klotz. Private Flohmärkte hingegen seien von der Neuregelung ausgenommen, da sie nicht von der Gewerbeverordnung betroffen sind. Die Sachgebietsleiterin für Verbraucherschutz und Marktrecht vom Landratsamt Oberallgäu, Ulrike Dannheimer, sieht indes keinen Grund für eine Änderung der bisherigen Regelung: 'Wir halten uns weiterhin an die Gewerbeverordnung.' Diese beinhalte, dass ein gewerblich betriebener Flohmarkt in größeren Zeitabständen veranstaltet werden könne, wenn mindestens zwölf gewerbsmäßige Anbieter an dieser Veranstaltung teilnehmen. Wegen des Feiertagsgesetzes dürften jedoch an Sonntagen während der Hautgottesdienstzeit zwischen 7 und 11 Uhr keine 'Spezialmärkte' stattfinden.
'Existenzbedrohung'Die Entscheidung des Landratsamtes Unterallgäu trifft auf Widerstand bei den Marktveranstaltern. 'Wenn wir am Sonntag keine Flohmärkte mehr ausrichten dürfen, ist das eine Existenzbedrohung für uns', sagt Gabriele Wenderoth, die in der Auktionshalle in Niederrieden Märkte veranstaltet. Auch Klaus Walter Bilgram, Betreiber des Messegeländes in der Sontheimer Dampfsäg, hat für die Maßnahmen des Landratsamtes Unterallgäu keinerlei Verständnis. 'Für viele Menschen ist ein Flohmarkt eine Freizeitbeschäftigung, bei der sie mit der Familie bummeln, essen und reden können'. Bilgram, der einmal im Monat einen Flohmarkt veranstaltet, ist sich sicher, dass nur ein Viertel der Marktbesucher übrig bleibt, wenn die Veranstaltungen auf den Samstag verschoben werden.