Wegen sechs Maultaschen im Wert von rund 3 Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied, dass die Frau zu Recht wegen Diebstahls entlassen worden ist. Sie hatten gegen die fristlose Kündigung geklagt. Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner abgezweigt. Sie hatte 17 Jahre in dem Seniorenheim gearbeitet.
Radolfzell / Konstanz