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Allgäu profitiert von neuer Regelung für Eheschließungen im Freistaat

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Allgäu profitiert von neuer Regelung für Eheschließungen im Freistaat

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    Die Regelung des Freistaates Bayern wonach Brautpaare bei der Eheschließung nicht mehr örtlich an das Standesamt gebunden sind, eröffnet im Allgäu viele Chancen.

    Wie berichtet, hatte Bundesinnenminister Joachim Herrmann mitgeteilt, dass eine Trauung künftig nicht mehr nur in Amtsstuben stattfinden muss. So wird es möglich, dass man künftig auch auf einem Berggipfel oder vor der Kulisse der Königsschlösser heiraten kann. Für das Allgäu bestehen hier große Chancen, weil nun alle heimischen Natur und Baudenkmäler für den schönsten Tag im Leben genutzt werden können. Möglich macht das eine Änderung im Personenstandsrecht. So sind zum Beispiel speziell geschnürte Pauschalangebote denkbar, die neben der Trauung auch noch die Flitterwochen beinhalten. Auch die Hochzeit zum Beispiel auf dem Forggen- oder Bodensee sind nach der Gesetzesänderung möglich. Wie die allgäuer Kommunen dies nun umsetzen wollen, ist ihnen selbst überlassen, so der bayerische Innenminister.

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