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Airbus verliert Tankklappe über dem Oberallgäu

Oberallgäu

Airbus verliert Tankklappe über dem Oberallgäu

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    Ein Airbus A340 hat über dem südlichen Oberallgäu die Abdeckung eines Tanks verloren. Der Sprecher des Flugzeugherstellers Airbus hat auf Anfrage unserer Zeitung Informationen bestätigt, wonach neben einem Bauernhof bei Sonthofen ein entsprechendes Teil einer Passagiermaschine gefunden wurde. "Bei dem Teil handelt es sich um die Klappe des Wassertanks", sagte Airbus-Sprecher Tore Prang. Der Flugzeughersteller geht davon aus, dass die Klappe während des Fluges vom Luftstrom abgerissen wurde. Eine Möglichkeit ist laut Prang, dass sie vor dem Start versehentlich offen gelassen wurde.

    Problematisch sei dieser Verlust für eine Maschine jedoch nicht, da er die Flugfähigkeit und somit die Sicherheit der Passagiere nicht gefährde. "Das Teil ist nichts anderes als ein Tankdeckel beim Auto. Ohne den kann man auch fahren", sagte Prang.

    Nachvollziehen, welches Flugzeug die etwa 30 mal 50 Zentimeter große Klappe verloren hat, könne man nach Angaben des Pressesprechers nicht. Ebenso unklar sind Start und Zielort der Maschine. Auf dem Teil sei zwar das Flugzeugmodell und auch das Baujahr (2008) abzulesen, eine Seriennummer zur Identifizierung sei jedoch nicht eingeprägt. Der Langstreckenjet A340 kann zwischen 218 und 380 Passagiere befördern.

    Dass sich der Betreiber des Flugzeuges wegen des Verlusts melden wird, kann sich Prang nicht vorstellen. "Die Teile gibt es an jedem Flughafen im Vorrat. Wenn der Kapitän den Verlust nach der Landung entdeckt hat, wird wahrscheinlich einfach ein neues angeschraubt".

    Auch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig hält in diesem Fall eine Ursachenforschung für nicht notwendig, wie ein Sprecher sagte. "Wenn eine Radkappe vom Auto wegfällt, ist das nichts anderes", zieht auch er den Vergleich zum Auto.

    Meldepflichtiges Ereignis

    Hans-Henning Mühlke vom Luftfahrtbundesamt in Braunschweig erklärt dagegen, dass ein solcher Unfall im Flugverkehr ein meldepflichtiges Ereignis sei. "Auch wenn es sich um ein kleineres Teil handelt, das die Flugfähigkeit nicht beeinflusst, muss dies vom Betreiber gemeldet werden", sagt Mühlke. Ein deutsches Unternehmen hätte in diesem Fall 72 Stunden Zeit, den Vorfall zu melden.

    Sollte es sich um einen ausländischen Betreiber handeln, müsse dieser nach den Vorschriften seines Landes handeln. Nach Deutschland würde die Information in diesem Fall mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr durchdringen.

    Auf Nachfrage, was ein Teil dieser Größe bei einem Sturz aus mehreren Kilometern Höhe hätte anrichten können, antwortet Mühlke nur mit einem vielsagenden: "Das wäre unangenehm geworden".

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