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Ab 1. Januar gelten im Kleinwalsertal neue Regelungen zum Zweitwohnsitz

Beschluss

Ab 1. Januar gelten im Kleinwalsertal neue Regelungen zum Zweitwohnsitz

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    Ab 1. Januar gelten im Kleinwalsertal neue Regelungen zum Zweitwohnsitz
    Ab 1. Januar gelten im Kleinwalsertal neue Regelungen zum Zweitwohnsitz Foto: Jens Wolf (Zentralbild)

    Die Zweitwohnsitzabgabe im Kleinwalsertal wird künftig höher zu Buche schlagen. Außerdem entfällt die bisherige 200-Nächte-Grenze, die es Zweitwohnungsnutzern erlaubte, statt der Abgabe an die Kommune eine Gästetaxenpauschale zu entrichten. Das hat die Gemeinde Mittelberg einstimmig beschlossen.

    Vor allem die Bürgermeister der Vorarlberger Tourismusgemeinden forderten seit Jahren eine Neuregelung der Abgabe beim Land ein. Ab 1. Januar sind pro Quadratmeter jährlich 10,31 Euro für den Zweitwohnsitz im Kleinwalsertal fällig – die Obergrenze beträgt 1135 Euro. Für die Gemeinde bedeutet das Mehreinnahmen von 64 000 Euro pro Jahr. Insgesamt, so Gemeindesekretär Roland Ritsch, fließen damit künftig jährlich rund 231 000 Euro in die Gemeindekasse.

    375 offizielle Zweitwohnsitze gibt es laut Gemeindestatistik im Breitachtal. Damit ginge es bei der Neuregelung 'um eine hohe Anzahl', sagte Bürgermeister Andi Haid. Auch der Blick auf die finanzielle Gesamtsituation der Kommune 'zwingt zu solchen Maßnahmen', konkretisierte Haid. Geteilten Reaktionen der Zweitwohnsitzinhaber sollte die Gemeinde laut Herbert Fritz (BVP) vorbeugen.

    Die Betroffenen 'müssen entsprechend informiert und mit den rechtlichen Grundlagen versorgt werden', mahnte er. Unverändert bleibt im Tal hingegen die Höhe der Tourismusbeiträge. Die heimischen Betriebe sind laut Haid ohnehin 'einem enormen Kostendruck ausgesetzt'. Eine Reihe von Belastungen kämen unabhängig von den Gemeindeabgaben künftig 'auf die Leute zu', forderte Haid eine entsprechende 'Rücksichtsnahme'.

    Dem folgten die Gemeindemandatare: 'Ein Zeichen, dass die Gemeinde auch auf die andere Seite schaut', wie der Bürgermeister sagte.

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