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32-jähriger Kaufbeurer bot Teenagern Geld für Sex an

Haftstrafe

32-jähriger Kaufbeurer bot Teenagern Geld für Sex an

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    Wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen sowie des Besitzes von kinderpornographischen Schriften und Betäubungsmitteln wurde ein 32-jähriger Kaufbeurer jetzt vor dem Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Der geständige Angeklagte hatte im Jahr 2007 übers Internet Kontakt zu einem damals 17-jährigen Mädchen aufgenommen und ihr schon nach kurzer Zeit ein Nacktfoto von sich geschickt. Später schlug er ihr wiederholt vor, gegen ein "Taschengeld" von 50 bis 100 Euro Sex mit ihm zu haben. Tatsächlich traf sich das Mädchen zweimal mit ihm. Es kam jeweils zu sexuellen Handlungen, Zahlungen erfolgten nicht. Vorfälle kommen ans Licht

    Die Vorfälle kamen erst im Sommer 2010 ans Licht, als der Angeklagte auch der jüngeren Schwester des Mädchens im Internet Geld für sexuelle Treffs bot. Die 15-Jährige lehnte ab und informierte ihre Mutter. In Gesprächen stellte sich dann heraus, dass der Mann auch schon die ältere Schwester kontaktiert und sich mit dieser sogar getroffen hatte. Die Mutter war entsetzt und ging sofort zur Polizei. Dass die sexuell motivierten Internet-Aktivitäten des Angeklagten offenbar trotz des anhängigen Strafverfahrens weitergingen, darauf ließ ein von der Familie mitgebrachter Computerausdruck schließen: Laut diesem suchte der Mann erst vor wenigen Wochen im Internet Kontakt zur Mutter der beiden Mädchen - offenbar ohne zu wissen, um wen es sich handelte - und bot wiederum Geld für Treffs an.

    Die Ermittler hatten den Internetanschluss des Angeklagten seinerzeit über seinen im Chat verwendeten Spitznamen herausgefunden. Bei einer Hausdurchsuchung in der Kaufbeurer Wohnung des Mannes entdeckten die Beamten auf drei Computern insgesamt 16 Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten. Außerdem fanden sie mehrere Päckchen eines Aufputschmittel-Gemischs sowie 20 Gramm Haschisch. Die Version des Angeklagten, wonach er die kinderpornografischen Dateien quasi versehentlich beim Herunterladen von Erwachsenenpornos erhalten haben wollte, war für den Staatsanwalt angesichts der eindeutigen Titel und des aktiven Abspeicherns eine "Schutzbehauptung".

    Zu seinen Kontakten zu den beiden Mädchen war der Angeklagte weitgehend geständig. Er versicherte wiederholt, es sei nie Geld geflossen. Darauf kam es für den Staatsanwalt und die Richterin aber auch gar nicht an: Allein schon das Anbieten von Geld reiche für den Tatbestand des Missbrauchs aus, weil dadurch in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Jugendlichen eingegriffen werde. Am Rande des Verfahrens wurde deutlich, dass es sich bei den Vorfällen offenbar um keine Einzelfälle handelt: Wie Kriminalhauptkommissar Günter Schlecht von der Kripo Kaufbeuren auf Anfrage erklärte, sind er und seine Kollegen in letzter Zeit immer häufiger mit der Problematik befasst. Er rate Eltern dringend, auf die Internet-Kontakte ihrer Kinder zu achten und gegebenenfalls die Polizei einzuschalten.

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