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100 Meter entfernt ist Betrieb erlaubt: Oberallgäuer Skiliftbetreiber darf Lift nicht privat vermieten

Andere Bundesländer – Andere Gesetze

100 Meter entfernt ist Betrieb erlaubt: Oberallgäuer Skiliftbetreiber darf Lift nicht privat vermieten

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    Nachrichten Foto: Screenshot: allgäu.tv

    Wenn es um die Corona-Maßnahmen geht, herrscht auch auf Bundesebene oft keine Einigkeit. In Bayern ist der Seilbahnbetrieb aktuell verboten, ganz zum Ärger von Rudi Holzberger. Er betreibt einen Skilift in Buchenberg. Den würde er gerne privat an einzelne Familien vermieten. Darf er aber nicht. Was für ihn besonders ärgerlich ist: Sein Lift steht nur wenige Meter von der Baden-Württembergischen Grenze entfernt. Würde Holzbergers Lift nur 100 Meter versetzt stehen, dürfte er ihn öffnen.

    Skiliftbetreiber will Lift privat vermieten

    Das kann Holzberger nicht nachvollziehen. Die Familien würden ja auch zuhause zusammen sein. Wo ist also das Problem, wenn sie auch gemeinsam Skifahren gehen? "Was bitteschön soll da nicht corona-konform sein?", fragt sich der Liftbetreiber. Holzberger hat versucht, gegen das Verbot vorzugehen: "Mein Anwalt hat ein Gutachten erstellt, aus dem ganz klar herausgeht, dass man mir eigentlich diesen Liftbetrieb unter den genannten Bedingungen (eine Familie für sich) nicht verbieten kann." Er hat zudem einen Antrag an das Bayerische Staatsministerium, das Gesundheitsministerium und an das Landratsamt Oberallgäu gestellt. "Der Gipfel der Geschichte" sei, dass laut dem Landratsamt auch er selbst seinen Lift nicht benutzen dürfe. "Das ist für mich schlichtweg gesetzeswid­rig", ärgert sich der Liftbetreiber.

    Liftbetreiber gibt noch nicht auf

    Kurzzeitig gab es einen Lichtblick für Holzberger: Das Bayerische Staatsministerium hatte den Fall an die Regierung von Schwaben übergeben. Diese hätte in Absprache mit dem Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilen können. Doch dann die ernüchternde Antwort an seinen Anwalt: "Auch nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage hält das Landratsamt Oberallgäu den Betrieb des Schlepplifts ihres Mandanten derzeit für unzulässig." Holzberger will nun einen Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Augsburg stellen.

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