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Nur wenige Waffen wurden abgegeben

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Nur wenige Waffen wurden abgegeben

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    Kaufbeuren (kwo). - Springmesser, Butterfly-Messer, Wurfsterne und andere Angriffswaffen sind seit April verboten. In der Schonfrist bis Ende August konnten illegale oder nicht registrierte Waffen straffrei bei der Polizei, bei der Verwaltung oder im Landratsamt abgegeben werden. Bei der Polizeidienststelle in Kaufbeuren seien aber weniger als zehn verbotene Waffen abgeliefert worden, berichtet Karl Höß, stellvertretender Dienststellenleiter. 'Bei weitem nicht die Menge, die sich die Stadt erhofft hatte', erklärt Günther Federl vom Ordnungsamt. Nach dem Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium im April vergangenen Jahres wurde das Waffengesetz vom Bundestag verschärft. Wer seit dem 31. August dieses Jahres noch Faust-, Spring- oder Fallmesser, Wurfsterne oder ähnliche Waffen besitzt, macht sich strafbar. Die Resonanz während der Amnestiefrist sei aber sehr gering gewesen, berichtet Karl Höß. 'Bis jetzt wurden bei uns weniger als zehn Waffen abgegeben. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Messer und Verbotenes wie Wurfsterne. Wir hatten mehr erwartet.' Er nimmt an, dass viele das neue Waffengesetz einfach nicht zur Kenntnis genommen haben oder zu bequem sind. 'Und einige lassen's halt einfach drauf ankommen', glaubt er. Auch beim Landratsamt Ostallgäu wurden seit April nur wenige großkalibrige Kurzwaffen und ein paar Faust- und Butterflymesser abgegeben. 'Der Gesetzgeber will erreichen, das viele Waffen aus dem Verkehr gezogen werden. Wie das geschieht, überlässt er den Betroffenen selbst', so Höß weiter. Besitzer, die ihre Waffen nicht abgeben wollen, haben daher die Möglichkeit, diese unbrauchbar zu machen, um keine Straftat zu begehen. Wer ab sofort mit einer verbotenen Waffe erwischt wird, habe mit einer Anzeige zu rechnen. Vor allem bei Verbrechern werde nun verstärkt ein Auge auf illegalen Waffenbesitz gerichtet, erklärt Höß. Günther Federl ist der Meinung, dass die Dunkelziffer sehr hoch sein müsse. 'Viele Waffen liegen beispielsweise bei alten Leuten zu Hause, die längst vergessen haben, dass sie welche besitzen', erklärt er. Vor allem bei erwerbsfreien Waffen wie Schreckschusspistolen, die man zwar kaufen, aber nicht in der Öffentlichkeit benutzen darf, gebe es wohl eine sehr hohe Dunkelziffer bei Jugendlichen, berichtet er weiter.

    Kleiner Waffenschein gefragt Seit die Neuregelung des Waffenbesitzes bekannt wurde, seien die Anträge auf den kleinen Waffenschein enorm gestiegen, berichtet Höß. Er wird notwendig, wenn Besitzer von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen diese außerhalb ihres Grundstückes in der Öffentlichkeit benutzen. Ausgestellt wird er, falls der Waffenbesitzer für zuverlässig befunden wird und keine Einträge im Vorstrafenregister vorhanden sind. Wer in Zukunft verbotene Waffen ohne diesen Schein benutzt, habe mit einer Anzeige und einer hohen Strafe zu rechnen, deren Ausmaß von der Justiz festgelegt werde.

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