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Novavax-Impfung - Terminbuchung für Beschäftigte im Gesundheitswesen ab jetzt möglich

Impfstoff ab kommender Woche

Novavax-Impfung - Terminbuchung für Beschäftigte im Gesundheitswesen ab jetzt möglich

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    Beschäftigte des Gesundheitswesens können ab sofort einen Termin für eine Impfung mit Novavax buchen. (Symbolbild)
    Beschäftigte des Gesundheitswesens können ab sofort einen Termin für eine Impfung mit Novavax buchen. (Symbolbild) Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

    Die bayerischen Impfzentren sind für den Start der Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff Novavax bereit. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek zufolge können "bisher ungeimpfte Beschäftigte von Einrichtungen im Gesundheitswesen ab sofort mit ihrem lokalen Impfzentrum einen Impftermin vereinbaren“. Holetschek hofft, dass man mit dem Proteinimpfstoff Menschen von einer Impfung überzeugen kann, die diese bisher abgelehnt haben.

    Novavax ab nächster Woche

    Der Impfstoff wird Mitte kommender Woche in den bayerischen Impfzentren eintreffen. Holetschek erklärte: "Da die Liefermenge zunächst begrenzt ist, stellen wir ihn als erstes all denjenigen zur Verfügung, die sich beruflich um die besonders vulnerablen Gruppen kümmern." Das Landratsamt Unterallgäu hat bereits angekündigt, dass im Impfzentrum Bad Wörishofen ab Montag, 07. März 2.500 Novavax-Dosen zur Verfügung stehen werden.

    Wer kann sich Impfen lassen?

    Zum Start der Novavax-Impfungen können sich Beschäftigte impfen lassen, für die ab dem 15. März die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Dazu zählen unter anderem Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und bei den Rettungsdiensten.

    Wie bekommt man einen Termin?

    Eine Terminvereinbarung für eine Impfung ist telefonisch unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 möglich. Zudem kann dafür auch das Buchungssystem des Bayerischen Impfportals genutzt werden: Online können dort speziell Termine für eine Novavax-Impfung gebucht werden, sobald sie durch das örtliche Impfzentrum freigeschaltet wurden. In einem zweiten Schritt soll der Impfstoff dann allen Impfwilligen zur Verfügung gestellt werden. Holetschek betonte: "Die Impfung bleibt unser schärfstes Schwert im Kampf gegen das Virus. Alle Menschen, die sich bislang noch nicht haben impfen oder boostern lassen, können und sollten dies nun tun."

    Zweite Auffrischungsimpfung für Risikogruppen

    Der Minister bekräftigte, dass für bestimmte Risikogruppen auch eine zweite Auffrischungsimpfung möglich ist: "Über 70-Jährigen, Betreuten in Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Immundefizienz empfiehlt die Ständige Impfkommission aktuell eine zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der Booster-Impfung. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können in der Regel sechs Monate nach der Auffrischimpfung erneut geimpft werden."

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