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"Niemand hat etwas zu verschenken"

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"Niemand hat etwas zu verschenken"

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    Bad Grönenbach/Unterallgäu Auf den ersten Blick macht der Brief eines Finanzdienstleisters, der vor Kurzem bei Georg Furtner aus Bad Grönenbach im Postkasten steckte, einen seriösen Eindruck. Gerichtet ist das Schreiben an seinen Sohn. Darin teilt der Finanzdienstleister mit, dass diesem angeblich ein 1000-Euro-Gewinn der Firma "Lotto-Gewinn-Service" zusteht, der aber bislang nicht ausgezahlt worden sei. Georg Furtner ist jedoch sofort misstrauisch, da sein Sohn bereits seit rund einem Jahr in Kanada lebt und sich an einem solchen Gewinnspiel nicht beteiligt hat.

    Merkwürdig erscheint ihm auch, dass in dem Brief weder eine Telefonnummer noch eine Adresse aufgeführt wird. Die Anmeldung für eine "nachträgliche Gewinnübergabe" am 3. März "in unserer Zweigstelle in der Nähe von Bad Grönenbach", wie es in dem Schreiben weiter heißt, wird über ein Postfach in Bethen/Cloppenburg abgewickelt. Schließlich geht Furtner mit dem Brief zur Polizei, um sich zu erkundigen, "ob so etwas legal ist". Nach Angaben von Polizeioberkommissar Johann Huber, Leiter der Arbeitsgruppe Betrug bei der Polizeiinspektion Memmingen, bewege man sich hier in einer "rechtlichen Grauzone zwischen Zulässigkeit und Betrug".

    Denn bei Betrug müssten zwei Faktoren vorliegen: Der Betroffene müsse durch Unterdrückung von Tatsachen (etwa durch falsche Versprechungen) gezielt irregeführt werden, was in diesem Fall zutreffen könnte, wenn kein Geld ausbezahlt wird, so Huber. Der Anbieter, in diesem Fall der Finanzdienstleister, müsse jedoch gleichzeitig dadurch einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" erzielen. "Allein durch die Gewinnmitteilung verliert man jedoch noch kein Geld", so Huber.

    Versprochen wird ferner in dem Brief ein "wunderschönes Rahmenprogramm" mit einem "kostenlosen Frühstück" samt "warmem Imbiss" sowie ein nagelneuer Express-Kaffee-Automat.

    Werbung für Kaffeefahrt

    Hinter dieser Einladung steckt nach Angaben der Polizei jedoch kein tatsächlicher Gewinn, sondern oftmals eine Werbung für eine sogenannte Kaffeefahrt. Bei derartigen Veranstaltungen werden den Teilnehmern immer wieder überteuerte und oft nutzlose Produkte verkauft. Die Polizei warnt daher eindringlich vor "dieser Fahrt ins Ungewisse" (siehe auch Infokasten).

    Da der Betroffene in diesem Fall jedoch den Auszahlungstermin unter Angaben seiner Adresse, Telefonnummer und seines Geburtsdatums vorher schriftlich bestätigen muss, könnte es laut Huber sein, "dass hier gar nichts stattfindet". Er geht davon aus, dass der Finanzdienstleister auf diesem Weg lediglich an persönliche Daten herankommen möchte, die dann weiterverkauft werden.

    "Manche erhalten nach einigen Wochen ein Mahnschreiben eines Inkasso-Unternehmens, in dem beispielsweise Geld für eine angebliche Bestellung - meist per Internet - eingefordert wird", erklärt der Oberkommissar. Huber empfiehlt, solche Briefe einfach zu ignorieren. "Oder man schmeißt sie am besten gleich weg." Denn eines müsse klar sein, so Huber: "Niemand hat so ohne Weiteres etwas zu verschenken."

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